Erstellt am 22.09.2006 um 01:13 Uhr von Kölner
Ich würde mir da aber auch als BRM "intensivste" Gedanken über den § 23 BetrVG machen! Dich könnte es auch treffen...
Erstellt am 22.09.2006 um 02:47 Uhr von Michael-W
Der BRV ist nicht derjenige der die Arbeit tut Lukas12.
Er ist "nur" derjenige der den BR nach aussen hin vertritt.
Solltest Du selbst BRM sein, dann würde ich mich schnell
mal ran machen und in der nächsten Sitzung das Thema
BV als TOP bringen. Mache auch auf die Konsequenzen
aufmerksam sollte keine BV stattfinden.
Solltest Du nicht BRM sein, dann frage doch mal freundlichst
nach wann denn mal eine BV stattfinden soll.
Gruss
Michael-W
Erstellt am 22.09.2006 um 07:23 Uhr von Mona-Lisa
@Lukas12,
gern wird dann der BRV an den Pranger gestellt, aber der Rest des Gremium`s sitzt im selben Boot.........
Erstellt am 22.09.2006 um 07:31 Uhr von Didi
Hallo Lukas,
der BR-Vorsitzende ist nur das Sprachrohr des BR-Gremiums!! Der Betriebsrat in seiner gesamtheit ist verpflichtet Betriebsversammlungen abzhalten!! Anbei der Gesetzestext!
(1) Der Betriebsrat hat einmal in jedem Kalendervierteljahr eine Betriebsversammlung einzuberufen und in ihr einen Tätigkeitsbericht zu erstatten. Liegen die Voraussetzungen des § 42 Abs. 2 Satz 1 vor, so hat der Betriebsrat in jedem Kalenderjahr zwei der in Satz 1 genannten Betriebsversammlungen als Abteilungsversammlungen durchzuführen. Die Abteilungsversammlungen sollen möglichst gleichzeitig stattfinden. Der Betriebsrat kann in jedem Kalenderhalbjahr eine weitere Betriebsversammlung oder, wenn die Voraussetzungen des § 42 Abs. 2 Satz 1 vorliegen, einmal weitere Abteilungsversammlungen durchführen, wenn dies aus besonderen Gründen zweckmäßig erscheint.