Betriebsratsvorsitzender führt keine Betriebsversammlung durch!
Hallo zusammen, unser BRV hat es geschafft im ganzen Jahr 2006 nicht eine einzige Betriebsversammlung durchzuführern. Er war vor den Wahlen im Mai auch schon Vorsitzender. Wie kann man gegen ihn vorgehen. Ist doch mindestens eine grobe Pflichtverletzung, oder? Was meint Ihr? Grüße
Community-Antworten (4)
22.09.2006 um 03:13 Uhr
Ich würde mir da aber auch als BRM "intensivste" Gedanken über den § 23 BetrVG machen! Dich könnte es auch treffen...
22.09.2006 um 04:47 Uhr
Der BRV ist nicht derjenige der die Arbeit tut Lukas12. Er ist "nur" derjenige der den BR nach aussen hin vertritt. Solltest Du selbst BRM sein, dann würde ich mich schnell mal ran machen und in der nächsten Sitzung das Thema BV als TOP bringen. Mache auch auf die Konsequenzen aufmerksam sollte keine BV stattfinden.
Solltest Du nicht BRM sein, dann frage doch mal freundlichst nach wann denn mal eine BV stattfinden soll.
Gruss Michael-W
22.09.2006 um 09:23 Uhr
@Lukas12, gern wird dann der BRV an den Pranger gestellt, aber der Rest des Gremium`s sitzt im selben Boot.........
22.09.2006 um 09:31 Uhr
Hallo Lukas, der BR-Vorsitzende ist nur das Sprachrohr des BR-Gremiums!! Der Betriebsrat in seiner gesamtheit ist verpflichtet Betriebsversammlungen abzhalten!! Anbei der Gesetzestext!
(1) Der Betriebsrat hat einmal in jedem Kalendervierteljahr eine Betriebsversammlung einzuberufen und in ihr einen Tätigkeitsbericht zu erstatten. Liegen die Voraussetzungen des § 42 Abs. 2 Satz 1 vor, so hat der Betriebsrat in jedem Kalenderjahr zwei der in Satz 1 genannten Betriebsversammlungen als Abteilungsversammlungen durchzuführen. Die Abteilungsversammlungen sollen möglichst gleichzeitig stattfinden. Der Betriebsrat kann in jedem Kalenderhalbjahr eine weitere Betriebsversammlung oder, wenn die Voraussetzungen des § 42 Abs. 2 Satz 1 vorliegen, einmal weitere Abteilungsversammlungen durchführen, wenn dies aus besonderen Gründen zweckmäßig erscheint.
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