Erstellt am 26.09.2018 um 11:56 Uhr von Erbsenzähler
Nach § 87 1 oder 6 BetrVG sehe ich keine Mitbestimmung bei Tätigkeitsberichten. Es sei denn die Daten würden EDV-technisch erfasst bzw. verarbeitet oder genutzt.
Erstellt am 26.09.2018 um 11:59 Uhr von rsddbr
"Sind wir in dieser Sache denn in der Mitbestimmung ? "
Das kommt darauf an, was damit gemacht wird. Es handelt sich erstmal nicht um eine technische Einrichtung zur Überwachung (Hinweis auf den Titel deiner Diskussion).
Erster Schritt: Fragt doch mal den Arbeitgeber!
Erstellt am 26.09.2018 um 13:19 Uhr von hansimglueck
Und vielleicht oder vielleicht auch nicht um einen Personalfragebogen (§ 94 BetrVG).
Fragen würde ich dennoch (Auskunftsanspruch nach § 80 Abs. 2 BetrVG). Die Frage der Auswertung der gesammelten Informationen könnte nach mitbestimmungspflichtigen Beurteilungsgrundsätzen erfolgen.