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Überwachung ?

G
Gerti
Sep 2018 bearbeitet

Hallo, in die Runde... Der BR hat (nicht offiziell) erfahren , dass für einige Kollegen Zettel vom Betriebsleiter ausgegeben wurden. Auf diesen sollen sie dokumentieren, welche Arbeiten sie in welcher Zeit erledigt haben. Täglich. Der BR wurde dazu weder informiert noch wurde die Zustimmung eingeholt. Sind wir in dieser Sache denn in der Mitbestimmung ?

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Community-Antworten (3)

E
Erbsenzähler

26.09.2018 um 13:56 Uhr

Nach § 87 1 oder 6 BetrVG sehe ich keine Mitbestimmung bei Tätigkeitsberichten. Es sei denn die Daten würden EDV-technisch erfasst bzw. verarbeitet oder genutzt.

R
rsddbr

26.09.2018 um 13:59 Uhr

"Sind wir in dieser Sache denn in der Mitbestimmung ? "

Das kommt darauf an, was damit gemacht wird. Es handelt sich erstmal nicht um eine technische Einrichtung zur Überwachung (Hinweis auf den Titel deiner Diskussion).

Erster Schritt: Fragt doch mal den Arbeitgeber!

H
hansimglueck

26.09.2018 um 15:19 Uhr

Und vielleicht oder vielleicht auch nicht um einen Personalfragebogen (§ 94 BetrVG).

Fragen würde ich dennoch (Auskunftsanspruch nach § 80 Abs. 2 BetrVG). Die Frage der Auswertung der gesammelten Informationen könnte nach mitbestimmungspflichtigen Beurteilungsgrundsätzen erfolgen.

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