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Arbeitgeber stört Sitzung des Betriebsrates - wie sollen wir uns verhalten?

SH
schwester hildegard
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, bin neu im forum und auch im BR. Unsere BRV hat eine woche vor der BR-sitzung dem arbeitgeber mitgeteilt das die nächste sitzung, aus wichtigen gründen, 2h länger geht als gewöhnlich Trotzdem ist der AG in unsere sitzung geplatzt und hat uns aufgefordert unseren arbeitsplatz aufzusuchen, wir haben abgelehnt da ja rechtzeitig bekannt war das diese sitzung länger dauert. Daraufhin haben einige mitglieder des BR eine Abmahnung bekommen bzw. sollen diese noch bekommen. Wie sollen wir uns verhalten? Hat jemand schon erfahrungen mit einem solchem problem und kann uns evtl. Paragrafen nennen und gesetzl. entscheidungen, urteile usw. die uns weiterhelfen?

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Community-Antworten (4)

F
Fayence

19.09.2006 um 22:26 Uhr

schwester hildegard,

ich würde zunächst einmal Ruhe bewahren und einfach abwarten was passiert! Auch glaube ich, dass Euer AG noch darauf kommen wird, dass er aus diesem Grund keine rechtlich haltbare Abmahnung aussprechen kann!

H
Heini

19.09.2006 um 23:34 Uhr

Über die Abmahnungen macht Euch man keine Sorgen.

Ein Arbeitgeber ist nicht berechtigt, einem Betriebsratsmitglied eine schriftliche Abmahnung zu erteilen, wenn das Mitglied trotz aufgezeigter notwendiger arbeitsvertraglicher Tätigkeiten an einer Betriebsratssitzung teilnimmt. LAG Hamm, Urteil vom 10. Januar 1996 - 3 Sa 566/95

Dem Arbeitgeber sollte der Betriebsrat mitteilen, dass er sich künftig ordentlich anmelden möge und nicht ohne Genehmigung das Betriebsratsbüro betreten darf.

Im Rahmen seines Hausrechts kann der Betriebsrat vom Arbeitgeber verlangen, dass dieser nicht ohne vorherige Genehmigung das Betriebsratsbüro betritt. Die Schlüssel für das Betriebsratsbüro werden vom Betriebsrat verwaltet. LAG Nürnberg, Beschluß vom 1. April 1999 - 6 Ta 6/99 (rechtskräftig)

W
wölfchen

20.09.2006 um 00:23 Uhr

Hallo Schwester hildegard, und da habt Ihr Euren AG nicht aus dem Zimmer verwiesen, als er da reinplatzte? Das war Eure Gelegenheit!!! Und galube mir (ich spreche aus Erfahrung), das ist ein richtig großer innerlicher Vorbeimarsch, wenn man mal von dem Hausrecht begründeter Weise Gebrauch machen kann! Und das habt Ihr Euch entgehen lassen! ;-)

SH
schwester hildegard

20.09.2006 um 08:57 Uhr

Danke, für die supi und vorallem schnellen, hinweise werde sie heute gleich im BRA kundtun.

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