Erstellt am 19.09.2006 um 20:26 Uhr von Fayence
schwester hildegard,
ich würde zunächst einmal Ruhe bewahren und einfach abwarten was passiert!
Auch glaube ich, dass Euer AG noch darauf kommen wird, dass er aus diesem Grund keine rechtlich haltbare Abmahnung aussprechen kann!
Erstellt am 19.09.2006 um 21:34 Uhr von Heini
Über die Abmahnungen macht Euch man keine Sorgen.
Ein Arbeitgeber ist nicht berechtigt, einem Betriebsratsmitglied eine schriftliche Abmahnung zu erteilen, wenn das Mitglied trotz aufgezeigter notwendiger arbeitsvertraglicher Tätigkeiten an einer Betriebsratssitzung teilnimmt.
LAG Hamm, Urteil vom 10. Januar 1996 - 3 Sa 566/95
Dem Arbeitgeber sollte der Betriebsrat mitteilen, dass er sich künftig ordentlich anmelden möge und nicht ohne Genehmigung das Betriebsratsbüro betreten darf.
Im Rahmen seines Hausrechts kann der Betriebsrat vom Arbeitgeber verlangen, dass dieser nicht ohne vorherige Genehmigung das Betriebsratsbüro betritt. Die Schlüssel für das Betriebsratsbüro werden vom Betriebsrat verwaltet.
LAG Nürnberg, Beschluß vom 1. April 1999 - 6 Ta 6/99 (rechtskräftig)
Erstellt am 19.09.2006 um 22:23 Uhr von wölfchen
Hallo Schwester hildegard,
und da habt Ihr Euren AG nicht aus dem Zimmer verwiesen, als er da reinplatzte? Das war Eure Gelegenheit!!! Und galube mir (ich spreche aus Erfahrung), das ist ein richtig großer innerlicher Vorbeimarsch, wenn man mal von dem Hausrecht begründeter Weise Gebrauch machen kann! Und das habt Ihr Euch entgehen lassen! ;-)
Erstellt am 20.09.2006 um 06:57 Uhr von schwester hildegard
Danke, für die supi und vorallem schnellen, hinweise werde sie heute gleich im BRA kundtun.