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Probezeit - was ist gültig, wenn in ein- und demselben Arbeitsvertrag zwei verschiedene Probezeiten angegeben sind?

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filou
Jan 2018 bearbeitet

was ist gültig, wenn in ein- und demselben Arbeitsvertrag zwei verschiedene Probezeiten, einmal drei und einmal sechs Monate angegeben sind? Gibt es, habs selber gesehen, weiß aber keine Antwort. Kann mir bitte jemand sagen, was da Sache ist? Die drei Monate sind übrigens rum.

2.16005

Community-Antworten (5)

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DocPille

19.09.2006 um 17:33 Uhr

Wäre interessant zu wissen wie das imArbeitsvertrag definiert ist.

RI
Ramses II

19.09.2006 um 17:38 Uhr

§ 305 c (2) BGB

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filou

19.09.2006 um 17:43 Uhr

Schade, kann es nicht mehr richtig wiedergeben, weil ich den Vertrag nicht in Händen habe, Mir wurde er nur gezeigt, und um Rat gefragt. Das Arbeitsver- hältnis hat am 1.6. 2006 begonnen, mit einer Probezeit von sechs Monaten, die am 30.08.2006 endet. So etwa stands geschrieben. Wobei ich sagen muss, der ganze Vertrag hat etwas chaotisch gewirkt, waren aber, so weit ich beurteilen kann, alle Unterschriften und Stempel drauf. Alles genau durchzulesen, dazu hatte ich keine Gelegenheit.

K
Klaus

19.09.2006 um 19:30 Uhr

Praktisch macht es keinen großen Unterschied, wie lang die Probezeit ist. Das KschG ist in jedem Fall erst nach 6 Monaten anwendbar, vorher ändern sich lediglich die Kündigungsfristen. Innerhalb der Probezeit 14 Tage, danach zunächst 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende.

Viele Grüße Klaus

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Fayence

19.09.2006 um 19:35 Uhr

Nur gibt es in diesem Fall keine gültig vereinbarte Probezeit (wenn 3 und 6 Monate wirklich parallel aufgeführt worden sind).

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