Probezeit - was ist gültig, wenn in ein- und demselben Arbeitsvertrag zwei verschiedene Probezeiten angegeben sind?
was ist gültig, wenn in ein- und demselben Arbeitsvertrag zwei verschiedene Probezeiten, einmal drei und einmal sechs Monate angegeben sind? Gibt es, habs selber gesehen, weiß aber keine Antwort. Kann mir bitte jemand sagen, was da Sache ist? Die drei Monate sind übrigens rum.
Community-Antworten (5)
19.09.2006 um 17:33 Uhr
Wäre interessant zu wissen wie das imArbeitsvertrag definiert ist.
19.09.2006 um 17:38 Uhr
§ 305 c (2) BGB
19.09.2006 um 17:43 Uhr
Schade, kann es nicht mehr richtig wiedergeben, weil ich den Vertrag nicht in Händen habe, Mir wurde er nur gezeigt, und um Rat gefragt. Das Arbeitsver- hältnis hat am 1.6. 2006 begonnen, mit einer Probezeit von sechs Monaten, die am 30.08.2006 endet. So etwa stands geschrieben. Wobei ich sagen muss, der ganze Vertrag hat etwas chaotisch gewirkt, waren aber, so weit ich beurteilen kann, alle Unterschriften und Stempel drauf. Alles genau durchzulesen, dazu hatte ich keine Gelegenheit.
19.09.2006 um 19:30 Uhr
Praktisch macht es keinen großen Unterschied, wie lang die Probezeit ist. Das KschG ist in jedem Fall erst nach 6 Monaten anwendbar, vorher ändern sich lediglich die Kündigungsfristen. Innerhalb der Probezeit 14 Tage, danach zunächst 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende.
Viele Grüße Klaus
19.09.2006 um 19:35 Uhr
Nur gibt es in diesem Fall keine gültig vereinbarte Probezeit (wenn 3 und 6 Monate wirklich parallel aufgeführt worden sind).
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