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Motorrad Diebstahl Fahrzeug Außendienstmitarbeiter - wer haftet?

B
bitawie19
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Einem Mitarbeiter wurde das Motorrad vom Betriebsgelände gestohlen während er für die Firma im Aussendienst unterwegs war. Meine frage ist jetzt: Muß dafür die Versicherung der Firma haften oder nur die Motorrad Versicherung des Mitarbeiters.

danke

2.63401

Community-Antworten (1)

F
Fayence

19.09.2006 um 08:42 Uhr

bitawie19, habe diesen Artikel im Netz gefunden:

Teures Motorrad vom Hof gestohlen Wer sein Motorrad auf dem Betriebshof abstellt, hat – falls es dort gestohlen wird – meist keine Ersatzansprüche gegen den Arbeitgeber, so ein Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichtes. Ein Mann hatte seine 10 000 Euro teure Maschine während der Nachtschicht auf dem Firmenparkplatz abgestellt.

Nach Arbeitsende, stellte er mit Entsetzen fest, dass es verschwunden war. Der Arbeitnehmer, der keine private Diebstahlversicherung hatte, verklagte das Unternehmen später auf Schadenersatz, jedoch ohne Erfolg (AZ: 12 Sa 243/02). Der Diebstahl eines Motorrades, so das Gericht, gehöre zu den ,allgemeinen Verkehrsrisiken‘, für die ein Arbeitgeber nicht hafte. Etwas anderes könnte nur dann gelten, wenn auf dem Parkplatz eine ,erhöhte Gefährdungslage‘ geherrscht hätte. Dies habe der Motorradfahrer im vorliegenden Fall aber nicht nachgewiesen.

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