Erstellt am 19.09.2006 um 06:42 Uhr von Fayence
bitawie19,
habe diesen Artikel im Netz gefunden:
Teures Motorrad vom Hof gestohlen
Wer sein Motorrad auf dem Betriebshof abstellt, hat – falls es dort gestohlen wird – meist keine Ersatzansprüche gegen den Arbeitgeber, so ein Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichtes. Ein Mann hatte seine 10 000 Euro teure Maschine während der Nachtschicht auf dem Firmenparkplatz abgestellt.
Nach Arbeitsende, stellte er mit Entsetzen fest, dass es verschwunden war. Der Arbeitnehmer, der keine private Diebstahlversicherung hatte, verklagte das Unternehmen später auf Schadenersatz, jedoch ohne Erfolg (AZ: 12 Sa 243/02). Der Diebstahl eines Motorrades, so das Gericht, gehöre zu den ,allgemeinen Verkehrsrisiken‘, für die ein Arbeitgeber nicht hafte. Etwas anderes könnte nur dann gelten, wenn auf dem Parkplatz eine ,erhöhte Gefährdungslage‘ geherrscht hätte. Dies habe der Motorradfahrer im vorliegenden Fall aber nicht nachgewiesen.