Besteht die Möglichkeit nach einer Firmenübernahme BR Neuwahl?
Hallo ich hätte da mal ein paar fragen zum BR. Ich arbeite in einem großen Unternehmen welches gerade ein kleineres Unternehmen übernommen hat. Beispiel Otto Versand übernimmt Quelle. Der bestehende Betriebsrat besteht zum größten Teil aus Mitarbeitern des übernommenen Konzerns alles Leute die sich nur zum eigenen Schutz haben wählen lassen, kennen keine Gesetze, schlißen BR Mitglieder aus, usw. Von da her die frage was können wir tun ??? Am liebsten wäre uns eine NEUWAHL.?????
Community-Antworten (1)
17.09.2006 um 01:56 Uhr
Es gilt § 21a BetrVG, wichtig ist dabei, dass ein gemeinsamer Betrieb gebildet wird. Bis zur Neuwahl übernimmt der BR des größeren Betriebs das Übergangsmandat.
Im Däubler zu § 21a, RN 38 Für das Übergangsmandat nach Abs. 2 kommt es nicht darauf an, ob Betriebe oder ob Betriebsteile zusammengefasst werden. Maßgeblich ist, dass nach der Zusammenfassung ein Betrieb besteht. Für diesen ist ein neuer BR zu wählen. Dementsprechend bezieht sich das Übergangsmandat auf diesen Betrieb, nicht nur auf die bisher betriebsverfassungsrechtlich vertretenen Betriebsteile
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