Erstellt am 21.09.2018 um 15:14 Uhr von rtjum
also wenn es am Arbeitsplatz verboten ist muss der Schrank ja am Arbeitsplatz stehen damit eine Abmahnung überhaupt in frage kommt, Als BR würde ich hier schleunigst mine Mitbestimmung geltend machen. Verhalten am Arbeitsplatz kann der AG nicht einseitig anordnen wenn ein BR besteht
Erstellt am 21.09.2018 um 15:19 Uhr von celestro
kommt darauf an, was jetzt genau erlaubt / verboten ist. Wenn "Essen und Trinken (außer Wasser)" verboten ist, dann hat die Kollegin nichts falsch gemacht. Denn eine Packung "zu lagern" ist ja nicht essen.
Erstellt am 22.09.2018 um 23:07 Uhr von DummerHund
So kann eine Frage schnell und effektiv Beantwortet werden. Respekt:
Erstellt am 23.09.2018 um 14:37 Uhr von nicoline
Wieso weiß der AG denn, was in dem Schrank der Beschäftigten gelagert ist?