Bonbons am arbeitsplatz
Bei uns am Lager ist es Verboten am Arbeitsplatz was zu Essen oder Trinken ( ausser Wasser) da wir auch Lebensmittel am Lager haben ( Haccp Verordnung ),nun soll einen Kollegennin einen Abmahnung bekommen da sie einen packung Hals Bonbons in Schrank hat , in wie weit ist die Abmahnung vertretbar ? wir haben keinen BV zu diese Thema
Community-Antworten (4)
21.09.2018 um 17:14 Uhr
also wenn es am Arbeitsplatz verboten ist muss der Schrank ja am Arbeitsplatz stehen damit eine Abmahnung überhaupt in frage kommt, Als BR würde ich hier schleunigst mine Mitbestimmung geltend machen. Verhalten am Arbeitsplatz kann der AG nicht einseitig anordnen wenn ein BR besteht
21.09.2018 um 17:19 Uhr
kommt darauf an, was jetzt genau erlaubt / verboten ist. Wenn "Essen und Trinken (außer Wasser)" verboten ist, dann hat die Kollegin nichts falsch gemacht. Denn eine Packung "zu lagern" ist ja nicht essen.
23.09.2018 um 01:07 Uhr
So kann eine Frage schnell und effektiv Beantwortet werden. Respekt:
23.09.2018 um 16:37 Uhr
Wieso weiß der AG denn, was in dem Schrank der Beschäftigten gelagert ist?
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