Erstellt am 21.09.2018 um 14:18 Uhr von rsddbr
Nein. Der BR kann entweder daraufhin zurücktreten oder es wird die Auflösung des BR beim Arbeitsgericht beantragt (§23 BetrVG). Dazu reicht alledings kein Misstrauensvotum sondern es müssen konkrete Pflichtverletzungen des BR vorliegen.
Erstellt am 21.09.2018 um 14:46 Uhr von takkus
Wer soll denn die Mitarbeiterbefragung machen?