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Teilnahme an BR Sitzung bei Krankheit - wer kennt dazu ein Urteil?

R
Renate
Jan 2018 bearbeitet

Auf die Frage, ob man auch bei Krankheit an der BR-Sitzung teilnehmen darf, wurde geantwortet: Ja wernn es der Krankheit nicht zuträglich ist. Gibt es für so einen Fall einen § oder ein rechtskräftiges Urteil?

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Community-Antworten (2)

S
spider

15.09.2006 um 16:17 Uhr

Renate, dieses Thema wurde hier im Forum schon öfters diskutiert. Ließ dir doch mal den Beitrag 31308 durch. Auserdem Fitting § 25 RN 17.

C
Conny

17.09.2006 um 12:07 Uhr

Hallo Renate, Im BetrVG steht unter §25 Abs.4" Eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit eines BR-Mitgliedes führt zwar in der Regel,jedoch nicht zwangsläufig,auch zu einer Amtsunfähigkeit und somit zu seiner Verhinderung (BAG, NAZ 85,367 ) Ein BR-Mitglied kann auch für die Teilname an einer BR-Sitzung z.B.seinen Urlaub unterbrechen (so BAG v.5.5.87, AP Nr.5 zu §44 BetrVG)

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