Erstellt am 15.09.2006 um 14:17 Uhr von spider
Renate,
dieses Thema wurde hier im Forum schon öfters diskutiert. Ließ dir doch mal den Beitrag 31308 durch. Auserdem Fitting § 25 RN 17.
Erstellt am 17.09.2006 um 10:07 Uhr von Conny
Hallo Renate, Im BetrVG steht unter §25 Abs.4" Eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit eines BR-Mitgliedes führt zwar in der Regel,jedoch nicht zwangsläufig,auch zu einer Amtsunfähigkeit und somit zu seiner Verhinderung
(BAG, NAZ 85,367 )
Ein BR-Mitglied kann auch für die Teilname an einer BR-Sitzung z.B.seinen Urlaub unterbrechen (so BAG v.5.5.87, AP Nr.5 zu §44 BetrVG)