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Betriebsratsversammlung auch für Nichtgewählte offen?

I
ichdenknuranmich
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ein Kollege hatte sich zur Betriebsratswahl aufstellen lassen und wurde aber nicht gewählt, vermutlich deshalb, weil er im Betrieb nur sich selbst der Nächste ist und vermutlich so seinen Job sichern wollte. Nun habe ich erfahren, dass dieser Kollege bei einer Betriebsratsversammlung teilgenommen hat. Welche Rechtsgrundlage gibt es hierfür? Könnte ich also auch an einer Betriebsratsversammlung teilnehmen? Vielen Dank

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Community-Antworten (7)

T
Tine

14.09.2006 um 19:30 Uhr

Was meinst Du genau mit "Betriebsratsversammlung"? Die Betriebsratssitzung? Oder die jährliche Betriebsräteversammlung?

Grundsätzlich sind alle Wahlbewerber Ersatzmitglieder, auch wenn sie keine Stimmen bekommen haben. Wie groß ist denn euer BR und wie viele Ersatzmitglieder habt ihr?

Die Frage, ob Du an Versammlungen teilnehmen kannst läßt sich so nicht beantworten. Warst Du ein Wahlbewerber? Bist Du BR-Mitglied?

Gruß, Tine

W
Waschbär

14.09.2006 um 20:11 Uhr

@ ichdenkenurammich,

sollte der kollege keine einladung* zur BR sitzung haben ,hat er dort auch nichts zu suchen.

  • ersatzmitglied

ausser ihr, habt eine "werkwürdige" absprache,die aussagt das ihr "öffentlich" und für jedem zugänglich seit, diese absprache währe allerdings "unmöglich"

K
Kölner

14.09.2006 um 21:44 Uhr

@Tine Wer keine Stimme bei der Wahl erhält, kann auch kein Ersatzmitglied sein...

M
Mona-Lisa

15.09.2006 um 01:10 Uhr

@ichdenknuranmich, du magst den Kollegen nicht, stimmt`s?

T
Tine

15.09.2006 um 20:04 Uhr

@Kölner

Doch, ich habe die Frage erst kürzlich mit zwei Arbeitsrichtern geklärt. Wir haben selbst einen Wahlbewerber, der keine Stimmen bekommen hat. So komisch es klingt, allein die Aufstellung zur Wahl macht ihn zum Ersatzmitglied (und zwar zum Allerletzten :P)

Wir waren nämlich ziemlich sicher, dass derjenige kein Ersatzmitglied sein kann, da er nicht gewählt wurde. Dem ist aber nicht so.

Gruß, Tine

K
Kölner

15.09.2006 um 20:14 Uhr

@Tine Schönen Gruss an die Arbeitsrichter: Sie sollten sich deutlicher äussern. So wie Du das schilderst stimmt das natürlich nicht! Wer keine Stimme (bei Mehrheitswahl) bekommen hat, ist NICHT gewählt und auch kein Ersatzmitglied. Die WO gilt entsprechend.

L
Lotte

15.09.2006 um 21:04 Uhr

Tine, das was Kölner schreibt bestätigt Dir auch der Fitting im §22 WO RN 8:

"Kein Ersatzmitglied ist der nicht gewählte Bewerber, auf den überhaupt keine Stimme entfallen ist"

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