Wahl ablehnen - wer rückt dann nach?
Hallo,
ich hab mal ne Frage zu §17 Wo: Wenn ein gewählter die Wahl ablehnt, wer rückt nach? Der nächste auf der Liste oder der nächste freie (d.h. Nichtgewählte?)
Community-Antworten (1)
06.03.2006 um 13:51 Uhr
Hallo Baer, lese bitte § 17 Abs. 2 WO.
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