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Ansprechpartner für Werkleitung BRV oder freigestelltes BR-Mitglied - wie würdet ihr entscheiden?

M
martina
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, ich gehe ab 01.12. in die Freistellung - bin aber nicht die Vorsitzende des Betriebsrats. Jetzt kommt unser AG an und möchte uns dazu drängen, dass ich die Ansprechpartnerin für die Werkleitung bin und nicht der Vorsitzende.
Wie würdet ihr entscheiden - im BVG steht ja eindeutig, dass Ansprechpartner der BV ist.

VG Martina

2.863013

Community-Antworten (13)

F
Fayence

19.09.2006 um 01:18 Uhr

Martina, lasst Euch nicht auseinander dividieren! Dafür habt Ihr schliesslich einen BRV gewählt!

R
Rollie

19.09.2006 um 02:00 Uhr

vielleicht auch der perfide Wunsch, das ihr einen Wechsel der Ämter vornehmen sollt *gg

RI
Ramses II

19.09.2006 um 02:11 Uhr

Was ist daran "perfide"?

B
Bernd

19.09.2006 um 09:47 Uhr

@Ramses Vielleicht passt der GF ja entweder der BRV oder die Freigestellte nicht. Anstatt dem BR dieses kund zu tun versucht er es über den oben genannten Weg. Das hätte schon was mit Hinterlist oder Heimtücke, also Perfidität, zu tun. Aber rollie hat ja eh nur die Möglichkeitsform gewählt.

L
Lotte

19.09.2006 um 09:50 Uhr

@Martina, Ihr habt Euch doch sicherlich vor der Entscheidung, wer die Freistellung übernimmt, unterhalten, wie die anfallenden Aufgaben innerhalb des Gremiums verteilt werden sollen? Es muss ja einen Grund geben, warum die/der BRV nicht in die Freistellung gegangen ist?

M
martina

19.09.2006 um 10:48 Uhr

Hallo zusammen, danke schon mal für die Antworten. Unser BRV wollte nicht in die Freistellung weil er mit der "Veränderung" nicht klargekommen wäre. Ist ja schon ein großer Schritt wenn man ca. 20 Jahre einer Tätigkeit im Betrieb nachgegangen ist und jetzt plötzlich nicht mehr. Wir haben dieses Thema schon einmal diskutiert und auch der Werkleitung schriftlich mitgeteilt dass 1. Ansprechpartner der BRV ist und wenn er nicht da ist dann ich. Jetzt kommen sie wieder daher mit dem gleichen Mist Wie ist es bei euch? Ist bei euch überall der BRV der Freigestellte?

viele Grüße Martina

M
Mona-Lisa

19.09.2006 um 11:32 Uhr

@Martina, wenn sich ein BR-Mitglied zur Wahl des BRV stellt, gewählt wird, und die Wahl auch annimmt, muss er damit rechnen, dass Veränderungen auf ihn zukommen! Im allgemeinen ist es schon üblich, dass der BRV (wenn es die MA-Anzahl zulässt) auch freigestellt sein sollte! Zumindest wird die Freistellung dann geteilt, was ich aber persönlich nicht für gut befinde. Der BRV ist nun mal der erste Ansprechpartner für die GL. Ist ja auch ein Unding! Der AG kommt mit irgendeinem Anliegen, und du rennst zum BRV und erklärst ihm daselbe dann nochmal........ Ich denke dass, so wie das bei euch praktiziert wird, in den wenigsten Betrieben gehandhabt wird. Andererseits kann man schon den Eindruck bekommen, dass euer BRV der GL ein Dorn im Auge ist!

F
Fayence

19.09.2006 um 13:44 Uhr

Martina, lasst Euch nicht beirren!

Der Freistellungsanspruch gem. §38 ist NICHT mit dem Amt des BRV verknüpft, auch wenn es zumeist durchaus sinnvoll ist.

Euer BRV ist durch diese Entscheidung nicht daran gehindert, Erklärungen seitens des AGs anzunehmen oder diesem gegenüber abzugeben. Genauso wenig ist er daran gehindert, seinen eigentlichen Aufgaben als BRV nachzukommen.

Über diese Aufgabenstellungen hinaus, bleibt noch genügend Arbeit für ein freigestelltes BRM übrig! Und wie Ihr diese Arbeiten innerhalb des Gremiums verteilt, bleibt letztendlich Euch überlassen. Du bekommst davon halt den überwiegenden Teil ab!!

K
Kölner

19.09.2006 um 15:06 Uhr

@all Vielleicht wäre dem AG ja dann zu empfehlen, die Freistellung(en) zu diskutieren...

D
Dame

19.09.2006 um 17:38 Uhr

Hallo Martina, ich würde mir die Freistellung mit dem BRV teilen, dann bleiben beide beruflich am Ball und alle sind vielleicht zufrieden ;-)

K
Kölner

19.09.2006 um 17:39 Uhr

@Dame %-) - Ich bin verwirrt!

D
Dame

19.09.2006 um 17:44 Uhr

Warum ??? Ich meinte irgendwo gelesen zu haben, daß man das kann !? Habe ich da etwa was falsches von mir gegeben?

§39 BetrVg Abs.1, Satz3 , oder verstehe ich das falsch

W
Waschbär

20.09.2006 um 15:38 Uhr

Martina,

wenn eure bereiche abgesteckt habt dann haltet daran fest, "wunsch dir was" ist hier nicht ratsamm. sonst kommt morgen ein anderer und sagt heute hätte ich gerne d.BR und morgen d. und über morgen versuche ich es mal mit der BRV .......

Dame Wie teilen ? die Freistellung ? geht das vom Arbeitsaufwand in der Praxis ?

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