betriebsratsloser Betriebsteil - Zuständigleit Gesamtbetriebsrat?
Hallo, ein Betriebsteil wird in Kürze ohne örtlichen Betriebsrat sein (Eegen Ausscheidens der Mitarbeiter, die Betriebsräte sind, und mangels Nachrücker). Ist damit automatisch der Geamtbetriebsrat zuständig für diesen Betriebsteil, so lange bis es Neuwahlen gibt?
Community-Antworten (4)
20.09.2018 um 16:02 Uhr
Wie groß ist denn das Gremium und wieviele BRM scheiden aus ? Sind mit dem Ausscheiden ALLE weg ?
20.09.2018 um 16:07 Uhr
Der örtl. Betriebsrat besteht (noch) aus einer Person, die gleichzeitig Gesamtbetriebsratsentsandte/r ist - mit deren Ausscheiden sind es 0 BRM. Der Gesamtbetriebsrat besteht aus 3 Mitgliedern, nach Ausscheiden des besagten örtl. BRM dann nur noch aus 2Mitgliedern.
20.09.2018 um 16:12 Uhr
"Der örtl. Betriebsrat besteht (noch) aus einer Person, die gleichzeitig Gesamtbetriebsratsentsandte/r ist - mit deren Ausscheiden sind es 0 BRM."
Sind bereits Neuwahlen eingeleitet, oder war es die gaze Zeit ein 1er Gremium ?
Grundsätzlich kenne ich es aber so, daß der GBR nur für GBR-Dinge zuständig ist. Würde eher sagen, wenn der BR aufhört zu existieren, dann kann der GBR einen Wahlvorstand einsetzen, aber auch nicht mehr.
20.09.2018 um 16:13 Uhr
Für die örtlichen Angelegenheiten ist der GBR nicht zuständig!
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