Streichen von der Fraktionsliste
Ist das erlaubt und nach welche Gesetzeslage?
Community-Antworten (8)
20.09.2018 um 11:40 Uhr
Nein, ist es nicht. Damit erledigt sich natürlich auch der zweite Teil der Frage.
P.S. Was geht ist, wenn Du durch Rücktritt vom BR-Amt das Gremium verläßt. Damit wärst Du natürlich von dieser Liste runter, aber eben auch kein BR-Mitglied mehr.
20.09.2018 um 11:42 Uhr
Etwas mehr Info wäre hilfreich. Stehen bei euch Neuwahlen an oder welche Fraktionsliste ist das? Wenn du meinst das du über eine Kandidatenliste bei der letzten Wahl ins Gremium gekommen bist und nun der damalige Listenführer dich jetzt streichen möchte, dürfte das keine Auswirkung haben auf deine Mitgliedschaft im BR. Mach weiter gute Arbeit im BR.
20.09.2018 um 11:45 Uhr
Sorry, aber was für eine Fraktionsliste? Kenn ich nach dem BetrVG nicht.
20.09.2018 um 11:59 Uhr
Ich bleibe im BR aber dann Fraktionslos hat er mir gesagt. Kann er diese Entscheidung treffen?
20.09.2018 um 12:06 Uhr
Nochmal: was für eine Fraktion???? Und sollte es irgendeine Fraktion geben, was soll denn dann die Konsequentz für dich sein?
20.09.2018 um 12:31 Uhr
So was gibt es nicht! Wenn er dies behauptet lass Dir doch die rechtliche Grundlage von ihm zeigen!
20.09.2018 um 12:39 Uhr
"Kann er diese Entscheidung treffen?"
Niemand kann diese Entscheidung treffen. Du bist über die Liste in den BR gekommen und bleibst bis zur nächsten Wahl auch auf dieser Liste. Selbst wenn ALLE anderen Deiner Liste Dich runter werfen wollen würden ... das geht nicht.
20.09.2018 um 14:44 Uhr
Aber deine Kollegen können dich ausgrenzen, nicht mehr mit dir reden und dich links liegen lassen. Auch wenn die anderen in Gremium Politik machen brauchen sie das nicht mit dir abstimmen.
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