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Streichen von der Fraktionsliste

A
Adela
Sep 2018 bearbeitet

Ist das erlaubt und nach welche Gesetzeslage?

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Community-Antworten (8)

C
celestro

20.09.2018 um 11:40 Uhr

Nein, ist es nicht. Damit erledigt sich natürlich auch der zweite Teil der Frage.

P.S. Was geht ist, wenn Du durch Rücktritt vom BR-Amt das Gremium verläßt. Damit wärst Du natürlich von dieser Liste runter, aber eben auch kein BR-Mitglied mehr.

B
BRHamburg

20.09.2018 um 11:42 Uhr

Etwas mehr Info wäre hilfreich. Stehen bei euch Neuwahlen an oder welche Fraktionsliste ist das? Wenn du meinst das du über eine Kandidatenliste bei der letzten Wahl ins Gremium gekommen bist und nun der damalige Listenführer dich jetzt streichen möchte, dürfte das keine Auswirkung haben auf deine Mitgliedschaft im BR. Mach weiter gute Arbeit im BR.

T
takkus

20.09.2018 um 11:45 Uhr

Sorry, aber was für eine Fraktionsliste? Kenn ich nach dem BetrVG nicht.

siehe auch: https://www.betriebsratswahl.de/br-forum/60098/kann-gewaehlter-br-bei-listenwahl-aus-fraktion-ausscheiden-und-trotzdem-br-bleiben

A
Adela

20.09.2018 um 11:59 Uhr

Ich bleibe im BR aber dann Fraktionslos hat er mir gesagt. Kann er diese Entscheidung treffen?

T
takkus

20.09.2018 um 12:06 Uhr

Nochmal: was für eine Fraktion???? Und sollte es irgendeine Fraktion geben, was soll denn dann die Konsequentz für dich sein?

M
Moreno

20.09.2018 um 12:31 Uhr

So was gibt es nicht! Wenn er dies behauptet lass Dir doch die rechtliche Grundlage von ihm zeigen!

C
celestro

20.09.2018 um 12:39 Uhr

"Kann er diese Entscheidung treffen?"

Niemand kann diese Entscheidung treffen. Du bist über die Liste in den BR gekommen und bleibst bis zur nächsten Wahl auch auf dieser Liste. Selbst wenn ALLE anderen Deiner Liste Dich runter werfen wollen würden ... das geht nicht.

G
ganther

20.09.2018 um 14:44 Uhr

Aber deine Kollegen können dich ausgrenzen, nicht mehr mit dir reden und dich links liegen lassen. Auch wenn die anderen in Gremium Politik machen brauchen sie das nicht mit dir abstimmen.

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