Streichen von der Fraktionsliste
Liebe BR Kollegen. Ich bin seit 12 Jahren BR Mitglied und dass was ich jetzt erlebt habe , ist unmöglich. Mein Listenführer möchte mich von der Fraktionsliste streichen weil ich in BR Kremium mit allen anderen Liste gut zusammen arbeite. Ich soll die Entscheidungen treffen die er mir vorgibt . Jetzt fordert er dass er mich von der Fraktionsliste streichen möchte. Wie soll ich vorgehen?
Community-Antworten (8)
20.09.2018 um 11:14 Uhr
"Wie soll ich vorgehen?"-> Cool und lässig zu den Sitzungen gehen und weiterhin gute Betriebsratsarbeit leisten.
20.09.2018 um 11:38 Uhr
"Ich soll die Entscheidungen treffen die er mir vorgibt ."
Da scheint jemand das System nicht verstanden zu haben. Der Listenführer hat den Personen weiter hinten auf der Liste nichts zu befehlen.
"Jetzt fordert er dass er mich von der Fraktionsliste streichen möchte."
Er fordert, daß er Dich streichen MÖCHTE ? Rechtlich ist ein Streichen von der Liste nicht möglich, also locker bleiben.
20.09.2018 um 11:43 Uhr
Nach 12 Jahren BR Mitglied sollte man mehr Wissen haben!
20.09.2018 um 12:42 Uhr
"Nach 12 Jahren BR Mitglied sollte man mehr Wissen haben!"
Grundsätzlich hast Du zwar nicht Unrecht ... aber über so eine Frage wird in den Seminaren vermutlich selten gesprochen ... einfach weil niemand auf so blöde Ideen kommt.
20.09.2018 um 14:46 Uhr
Was ich noch nicht verstanden habe: steht denn eine Neuwahl an? In dem Fall kann er als Listenführer durchaus bestimmen...
20.09.2018 um 15:46 Uhr
@ RoterFaden Aus dem anderen Beitrag ist diese Information zu entnehmen: " Erstellt am 20.09.2018 um 09:59 Uhr von Adela Ich bleibe im BR aber dann Fraktionslos hat er mir gesagt. Kann er diese Entscheidung treffen?"
20.09.2018 um 17:30 Uhr
In dem Fall kann er als Listenführer durchaus bestimmen.... Warum sollte es zu einer Neuwahl kommen? .Und bei der nächsten Wahl kannst du ja eine eigene Liste machen oder dich auf eine andere setzen lassen. Lass Dich doch nicht verrückt machen ein Listenführer hat nach der Wahl nicht mehr zu sagen als jedes andere BRM auch!
20.09.2018 um 22:55 Uhr
Adela, das BetrVG kennt weder den Begriff Fraktion oder Fraktionsliste und erst recht nicht den Begriff Fraktionszwang, demzufolge kann man auch niemanden von einer Fraktionsliste streichen. Wenden wir uns mal der gebräuchlichen Ausdrucksweise zu so ist zu sagen, dass ein während der Wahl bestimmter Listenführer während der laufenden Amtsperiode keinerlei vom Gesetz bestimmte Funktionen oder Befugnisse hat. Hinzu kommt, dass jedes BRM sein Amt eigenverantwortlich ausführt. Weder der ehemalige Listenführer noch der BRV sind weisungsbefugte Vorgestzte oder dürfen ein BRM unter Druck setzten, in irgend eine Richtung zu handeln. Ich würde mal das Wort Nötigung fallen lassen.
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