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Probezeit: Mitteilung in der Anhörung zur Einstellung Pflicht?

A
Adlerhorscht
Sep 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

ist der Arbeitgeber verpflichtet dem BR in der Anhörung nach §99 zu einer befristeten Einstellung die vereinbarte Probezeit mitzuteilen? Kann man sich jetzt bei einer Kündigung während der Probezeit darauf berufen, dass diese dem BR nicht mitgeteilt wurde und deshalb die Kündigung ablehnen? Wir sehen den Arbeitsvertrag nicht und können daher gar nicht beurteilen ob die Angabe zur Dauer der Probezeit korrekt ist. Vielen Dank schon vorab für Eure kompetenten Antworten. Die Suche im Internet hat keine Aussagen zu dem Thema hervorgebracht.

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Community-Antworten (1)

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Pickel

19.09.2018 um 19:17 Uhr

Google erst einmal den Unterschied von Probe- und Wartezeit. Die relevante Wartezeit ergibt sich im Allgemeinen aus dem Gesetz. Zudem ist die Angabe wohl kaum erforderlich für eine Prüfung gem. §99 BetrVG und selbst wenn - dann wäre bloss die Anhörung fehlerhaft und nicht die Kündigung selbst

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