Kündigungen zurückziehen - wie hat eine ordentliche Rückname von Kündigungen auszusehen ?
Hallo Forum, Wie hat eine ordentliche Rückname von Kündigungen auszusehen ? Anhörung des Betriebsrates nach §99 BetrVG oder nur eine einfache Information der Geschäftsleitung an den BR.
Community-Antworten (3)
13.09.2006 um 13:56 Uhr
Hallo Perseus, da gibt es keine Vorschrift. Wichtig ist das die Rücknahme dem AN zugeht. Für den BR reicht eine Info.
13.09.2006 um 14:09 Uhr
Danke Werner für Deine Info, ich habe zwischenzeitlich die Kommentare des BetrVG von Däubler durchforstet und nachstehendes gefunden. Diese Erneuerung des Arbeitsverhältnisses unterliegt nicht anders wie die Verlängerung eines befristeten Einstellung der Mitbestimmung des § 99 BetrVG Gruß Perseus
13.09.2006 um 14:12 Uhr
Es ist doch keine Erneuerung sondern das ist ein Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses
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