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Einladung zu Sitzungen - müssen wir zu Sitzungen immer Ersatzmitglieder einladen, wenn einer von den BR Mitgleidern fehlt?

O
olivia
Jan 2018 bearbeitet

müssen wir zu Sitzungen immer Ersatzmitglieder einladen, wenn einer von den BR Mitgleidern fehlt? Reicht es nicht aus wenn wir beschlussfähig sind?

1.90603

Community-Antworten (3)

R
RolfH

13.09.2006 um 10:42 Uhr

Ihr müsst zwingend das, bzw. die entsprechenden Ersatzmitglieder einladen.

M
Mona-Lisa

13.09.2006 um 11:04 Uhr

Olivia, im § 29 Abs. 2 BetrVG könnt ihr die Antwort von RolfH noch selber nachlesen...........

FB
Frank B.

13.09.2006 um 11:35 Uhr

"Reicht es nicht aus wenn wir beschlussfähig sind?"

Ihr seid eben nicht beschlussfähig wenn ihr nicht ordnungsgemäß zur Sitzungeingeladen habt! Siehe Kommentierung zum §33 BetrVG in Verbindung mit §29 BetrVG.

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