Einladung zu Sitzungen - müssen wir zu Sitzungen immer Ersatzmitglieder einladen, wenn einer von den BR Mitgleidern fehlt?
müssen wir zu Sitzungen immer Ersatzmitglieder einladen, wenn einer von den BR Mitgleidern fehlt? Reicht es nicht aus wenn wir beschlussfähig sind?
Community-Antworten (3)
13.09.2006 um 10:42 Uhr
Ihr müsst zwingend das, bzw. die entsprechenden Ersatzmitglieder einladen.
13.09.2006 um 11:04 Uhr
Olivia, im § 29 Abs. 2 BetrVG könnt ihr die Antwort von RolfH noch selber nachlesen...........
13.09.2006 um 11:35 Uhr
"Reicht es nicht aus wenn wir beschlussfähig sind?"
Ihr seid eben nicht beschlussfähig wenn ihr nicht ordnungsgemäß zur Sitzungeingeladen habt! Siehe Kommentierung zum §33 BetrVG in Verbindung mit §29 BetrVG.
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