Darf ein Betriebsrat einzelne Mitarbeiter anrufen
In diesem Fall ruft ein BR Mitglied einzelne Mitarbeiter auf ihrem privaten Handy an um diese anzufragen ob sie auf seine Liste (in diesem Fall IG Metall) zur Wahl aufgestellt werden wollen. Die Neuwahl ist aktuell noch nicht offiziell angekündigt worden, daher wissen noch nicht alle Mitarbeiter Bescheid, dass sie sich zur BR Wahl aufstellen lassen können.
Desweiteren nutzt dieses BR Mitglied dazu die Persönlichendaten der Mitarbeiter, die ihm auf Grund seiner Position (Personalabteilung) vorliegen aber nicht allen BR Mitgliedern.
Wie ist diese Situation rechtlich einzuschätzen?
Community-Antworten (5)
18.09.2018 um 23:23 Uhr
halte das für extrem problematisch.
19.09.2018 um 08:54 Uhr
Seh ich ähnlich. Wobei das Problem weniger ist das nicht alle BR Mitglieder zugang haben, sondern das diese Daten überhaupt genutzt werden.
19.09.2018 um 10:25 Uhr
Ich sehe da gar keine Probleme. Man kann doch niemanden private Kontakte verbieten.
19.09.2018 um 10:32 Uhr
Es handelt sich hierbei ja nicht um privaten Kontakt. Dazu hat er die privaten Telefonnummern ja aus der Personalakte gefischt und nicht von den Personen erhalten. Das ganze ist aufgefallen, da sich ein Mitarbeiter an mich gewandt hat, da er nicht weiter von dem anderen BR Mitglied "belästigt" werden möchte.
Für uns stellt sich auch die Frage, womit wir rechnen müssen da der angerufen Mitarbeiter dies als Datenschutzverstoß anzeigen möchte.
19.09.2018 um 13:59 Uhr
"Für uns stellt sich auch die Frage, womit wir rechnen müssen da der angerufen Mitarbeiter dies als Datenschutzverstoß anzeigen möchte."
Finde ich von dem MA völlig in Ordnung. Aber wer ist denn hier jetzt "wir" ?
P.S. Um es aber nochmal deutlich zu machen. Als Problem sehe ich das verwerten der Daten an, die aus der Personalakte etc. entnommen wurden. Sofern der Kollege die private Handynummer von einem MA vorher schon hatte, darf er natürlich dort anrufen.
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