Erstellt am 11.09.2006 um 18:43 Uhr von Fayence
Und was ist, wenn die Antwort jetzt "Nein" lautet?
Es ist sicherlich kein feiner Stil und gehört sich auch nicht; aber mir fehlt die Vorstellungskraft, daraus einschneidende Massnahmen ableiten zu können. Sprecht ihn darauf an und macht klar, dass sich eine solche Aktion nicht wiederholen sollte!
Erstellt am 11.09.2006 um 19:08 Uhr von Lotte
Tom
und es stellt sich mir auch die Frage, ob er nicht vielleicht als Vertreter der Gewerkschaft seine Kollegen informiert hat.
"In den Betriebsräumen spielt sich das Arbeitsleben ab und dort werden die Leistungen erbracht, für die die Arbeitnehmer tarifvertraglich entlohnt werden. Dort tauchen die Fragen auf, die sich aus der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern und aus der Zusammenarbeit der Arbeitnehmer untereinander ergeben. Deshalb gehört es zum Kernbereich der verfassungsrechtlich den Koalitionen zugebilligten Werbe- und Informationsfreiheit, auch und gerade im Betrieb ihre Mitglieder zu informieren und neue Mitglieder zu werben." (BAG vom 14.2.67 - 1 AZR 464/65)
Gebe zu, das Urteil ist schon recht alt...(guter Jahrgang) ;-)
Erstellt am 11.09.2006 um 19:16 Uhr von Fayence
Lotte,
dürfte denn ein AN in seiner Funktion als Gewerkschaftler firmeneigene Kommunikationssysteme im Sinne der "Werbe- und Informationfreiheit" nutzen??
Erstellt am 11.09.2006 um 19:26 Uhr von Lotte
Fayence,
er hat e-mails geschickt. Ersehe hier kein firmeneigenes Kommunikationssystem. Kann natürlich sein...Intranet oder Internet?
Beim Internet darf sogar der Eiermann von gegenüber, wenn er die Adresse hat ;-)
Beim Intranet sieht's anders aus, da hätte ich sogar ein etwas jüngeres BAG Urteil:
In einer Entscheidung des BAG wurde dem AG das Recht zugestanden, dass die Hauspost "ausschließlich zur Verteilung der Dienstpost verwandt" wird. Damit verstoße er nicht gegen das Grundrecht auf gewerkschaftliche Betätigung durch Werbung und Information (BAG vom 29.9.86 - 1 AZR 597(85).
Erstellt am 11.09.2006 um 21:28 Uhr von Fayence
Lotte,
ich kenne mehr als 1 Firma, die eine eigene Email Struktur mit entsprechenden Sammeladressen hat.
Die Analogie von "Hauspost" zu "elektronischer Hauspost" liegt bei Nutzung einer solchen Struktur m.E. sehr auf der Hand! Deshalb wäre ich vorsichtig!
Kommt aber letztendlich auf die betrieblichen Gepflogenheiten bzgl. der Nutzungserlaubnis eines Email-Systems an!
P.S.
Wir schweifen aber von der eigentlichen Fragestellung ab! ;-))
Erstellt am 11.09.2006 um 22:19 Uhr von Lotte
Fayence,
sagte ich ja: Intranet, da hätten wir Deine elektronische Hauspost. Und habe ja auch ein BAG Urteil dazu geliefert.
Aber da ist dann der AG der Ansprechpartner und somit schweifen wir wirklich ab. Gute Nacht ;-)
Erstellt am 11.09.2006 um 22:50 Uhr von Fayence
Lotte,
und wenn ich Dir jetzt sage, dass Intranet und Email zwei völlig verschiedene Systeme sein können und entsprechend aber auch gar nichts miteinander zu tun haben müssen?
War jetzt aber mein letztes Wort zum Dienstag! Auch gute Nacht! ;-)
P.S.
Ich weiß nicht warum, aber irgendwie hake ich bei Dir gerne nach! ;-))
Erstellt am 12.09.2006 um 07:29 Uhr von Lotte
Fayence,
hak Du nur nach ;-))
habe aber nirgends erwähnt, dass Email und Intranet das gleiche sein müssen!? Es wäre aber eine von mehreren Möglichkeiten. Dachte Du wolltest wissen wie das mit der elektronischen Hauspost ist und nicht, wieviel Arten von elektronischer Hauspost es gibt?
Guten Morgen ;-)
Erstellt am 12.09.2006 um 09:11 Uhr von Tom
Vielen Dank für Eure Informationen. Es kam mir dabei wirklich nur darauf an, zu erfahren, ob Schreiben and die MA ohne Abstimmung im BR-Gremium weitergeleitet werden dürfen. Es sieht hier nach Alleingang des Vorsitzenden aus, da auch Schreiben an die Geschäftsführung ohne vorherige Abstimmung erfolgten.