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Schreiben des BR an alle Mitarbeiter ohne Abstimmung im Gremium - darf der BRV das?

T
tom
Jan 2018 bearbeitet

Guten Tag an Alle! Darf der BRVorsitzende ein Schreiben in punkto Tarifverhandlungen an alle Mitarbeiter per e-mail schicken, ohne dass dieses vorher mit dem Gremium abgesprochen wurde?

2.50309

Community-Antworten (9)

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Fayence

11.09.2006 um 20:43 Uhr

Und was ist, wenn die Antwort jetzt "Nein" lautet?

Es ist sicherlich kein feiner Stil und gehört sich auch nicht; aber mir fehlt die Vorstellungskraft, daraus einschneidende Massnahmen ableiten zu können. Sprecht ihn darauf an und macht klar, dass sich eine solche Aktion nicht wiederholen sollte!

L
Lotte

11.09.2006 um 21:08 Uhr

Tom und es stellt sich mir auch die Frage, ob er nicht vielleicht als Vertreter der Gewerkschaft seine Kollegen informiert hat.

"In den Betriebsräumen spielt sich das Arbeitsleben ab und dort werden die Leistungen erbracht, für die die Arbeitnehmer tarifvertraglich entlohnt werden. Dort tauchen die Fragen auf, die sich aus der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern und aus der Zusammenarbeit der Arbeitnehmer untereinander ergeben. Deshalb gehört es zum Kernbereich der verfassungsrechtlich den Koalitionen zugebilligten Werbe- und Informationsfreiheit, auch und gerade im Betrieb ihre Mitglieder zu informieren und neue Mitglieder zu werben." (BAG vom 14.2.67 - 1 AZR 464/65)

Gebe zu, das Urteil ist schon recht alt...(guter Jahrgang) ;-)

F
Fayence

11.09.2006 um 21:16 Uhr

Lotte, dürfte denn ein AN in seiner Funktion als Gewerkschaftler firmeneigene Kommunikationssysteme im Sinne der "Werbe- und Informationfreiheit" nutzen??

L
Lotte

11.09.2006 um 21:26 Uhr

Fayence,

er hat e-mails geschickt. Ersehe hier kein firmeneigenes Kommunikationssystem. Kann natürlich sein...Intranet oder Internet?

Beim Internet darf sogar der Eiermann von gegenüber, wenn er die Adresse hat ;-)

Beim Intranet sieht's anders aus, da hätte ich sogar ein etwas jüngeres BAG Urteil: In einer Entscheidung des BAG wurde dem AG das Recht zugestanden, dass die Hauspost "ausschließlich zur Verteilung der Dienstpost verwandt" wird. Damit verstoße er nicht gegen das Grundrecht auf gewerkschaftliche Betätigung durch Werbung und Information (BAG vom 29.9.86 - 1 AZR 597(85).

F
Fayence

11.09.2006 um 23:28 Uhr

Lotte, ich kenne mehr als 1 Firma, die eine eigene Email Struktur mit entsprechenden Sammeladressen hat.

Die Analogie von "Hauspost" zu "elektronischer Hauspost" liegt bei Nutzung einer solchen Struktur m.E. sehr auf der Hand! Deshalb wäre ich vorsichtig!

Kommt aber letztendlich auf die betrieblichen Gepflogenheiten bzgl. der Nutzungserlaubnis eines Email-Systems an!

P.S. Wir schweifen aber von der eigentlichen Fragestellung ab! ;-))

L
Lotte

12.09.2006 um 00:19 Uhr

Fayence, sagte ich ja: Intranet, da hätten wir Deine elektronische Hauspost. Und habe ja auch ein BAG Urteil dazu geliefert.

Aber da ist dann der AG der Ansprechpartner und somit schweifen wir wirklich ab. Gute Nacht ;-)

F
Fayence

12.09.2006 um 00:50 Uhr

Lotte,

und wenn ich Dir jetzt sage, dass Intranet und Email zwei völlig verschiedene Systeme sein können und entsprechend aber auch gar nichts miteinander zu tun haben müssen?

War jetzt aber mein letztes Wort zum Dienstag! Auch gute Nacht! ;-)

P.S. Ich weiß nicht warum, aber irgendwie hake ich bei Dir gerne nach! ;-))

L
Lotte

12.09.2006 um 09:29 Uhr

Fayence, hak Du nur nach ;-))

habe aber nirgends erwähnt, dass Email und Intranet das gleiche sein müssen!? Es wäre aber eine von mehreren Möglichkeiten. Dachte Du wolltest wissen wie das mit der elektronischen Hauspost ist und nicht, wieviel Arten von elektronischer Hauspost es gibt?

Guten Morgen ;-)

T
tom

12.09.2006 um 11:11 Uhr

Vielen Dank für Eure Informationen. Es kam mir dabei wirklich nur darauf an, zu erfahren, ob Schreiben and die MA ohne Abstimmung im BR-Gremium weitergeleitet werden dürfen. Es sieht hier nach Alleingang des Vorsitzenden aus, da auch Schreiben an die Geschäftsführung ohne vorherige Abstimmung erfolgten.

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