Übermittlung der Wählerliste - was tun wenn der Arbeitgeber sie nicht übermittelt?
WIe kann man weiter vorgehen wenn der Arbeitgeber den vom Wahlvorstand genannten Termin zur Übermittlung der Wählerliste verstreichen läßt?
Community-Antworten (4)
22.02.2006 um 16:30 Uhr
Wenn Ermahnungen nicht helfen, kann man nur das Arbeitsgericht bemühen. Am Besten die Gewerkschaft oder einen Fachanwalt um Rat bitten.
22.02.2006 um 18:17 Uhr
Ich würde mich vom Arbeitgeber möglichst nicht in Verzug setzen lassen. Notfalls erstellt man selbst eine Liste aufgrund von Telefonlisten und den Daten, die man bei den Leuten selbst erhebt. Das kostet Zeit - die der Arbeitgeber eigentlich einsparen könnte.
Der Wahlvorstand ist verpflichtet, die Wahl durchzuführen, wie der Arbeitgeber verpflichtet ist, ihn mit Daten zu unterstützen. Bloß weil der blockiert darf deshalb nicht die BR-Wahl gestoppt werden.
Der Wahlvorstand ist auch nicht verpflichtet, alles zu wissen und die Wählerliste vom 1. Tag an 100% richtig zu haben. Sie wird ja ausgehängt, damit Korrekturen gemacht werden können!
Oft reicht es nur, das enstprechende Selbst-Zusammensuch-Szenario anzuwerfen, dann wird der Chef schon von selbst begreifen, dass er so nicht weiterkommt.
23.02.2006 um 20:30 Uhr
rainerzwo du hast recht war bei uns genauso. Da haben wir den Schichtenplan genommen und damit ging es wunderbar.
Der Arbeitgeber hat doch sparsam geschaut .
23.02.2006 um 20:44 Uhr
Hallo lyle_inday, die Herausgabe der benötigten Informationen/Unterlagen kann durch eine einstweilige Verfügung erzwungen werden. Ein entsprechendes Urteil findest Du in diesem Link:
http://www.verdi-bub.de/urteile/archiv/archivdb/2006_012
Gruß Fayence
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