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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Übermittlung der Wählerliste - was tun wenn der Arbeitgeber sie nicht übermittelt?

L
lyle_inday
Nov 2016 bearbeitet

WIe kann man weiter vorgehen wenn der Arbeitgeber den vom Wahlvorstand genannten Termin zur Übermittlung der Wählerliste verstreichen läßt?

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Community-Antworten (4)

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viktor

22.02.2006 um 16:30 Uhr

Wenn Ermahnungen nicht helfen, kann man nur das Arbeitsgericht bemühen. Am Besten die Gewerkschaft oder einen Fachanwalt um Rat bitten.

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rainerzwo

22.02.2006 um 18:17 Uhr

Ich würde mich vom Arbeitgeber möglichst nicht in Verzug setzen lassen. Notfalls erstellt man selbst eine Liste aufgrund von Telefonlisten und den Daten, die man bei den Leuten selbst erhebt. Das kostet Zeit - die der Arbeitgeber eigentlich einsparen könnte.

Der Wahlvorstand ist verpflichtet, die Wahl durchzuführen, wie der Arbeitgeber verpflichtet ist, ihn mit Daten zu unterstützen. Bloß weil der blockiert darf deshalb nicht die BR-Wahl gestoppt werden.

Der Wahlvorstand ist auch nicht verpflichtet, alles zu wissen und die Wählerliste vom 1. Tag an 100% richtig zu haben. Sie wird ja ausgehängt, damit Korrekturen gemacht werden können!

Oft reicht es nur, das enstprechende Selbst-Zusammensuch-Szenario anzuwerfen, dann wird der Chef schon von selbst begreifen, dass er so nicht weiterkommt.

I
Indigo

23.02.2006 um 20:30 Uhr

rainerzwo du hast recht war bei uns genauso. Da haben wir den Schichtenplan genommen und damit ging es wunderbar.

Der Arbeitgeber hat doch sparsam geschaut .

F
Fayence

23.02.2006 um 20:44 Uhr

Hallo lyle_inday, die Herausgabe der benötigten Informationen/Unterlagen kann durch eine einstweilige Verfügung erzwungen werden. Ein entsprechendes Urteil findest Du in diesem Link:

http://www.verdi-bub.de/urteile/archiv/archivdb/2006_012

Gruß Fayence

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