BR-Sprechstunden - mMuss der Arbeitgeber zustimmen und muss er informiert werden?
Feste Sprechstunden für die Kollegen wie könnte man so etwas einrichten. Muss der Arbeitgeber zustimmen und muss er informiert werden.
Gibt es von Euch Ratschläge, wie handhabt Ihr dass.
Community-Antworten (1)
07.09.2006 um 18:11 Uhr
BetrVG § 39 Sprechstunden (1) Der Betriebsrat kann während der Arbeitszeit Sprechstunden einrichten. Zeit und Ort sind mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren. Kommt eine Einigung nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.
Rudi, mehr dazu findest Du in einer Kommentierung! Habt Ihr ein oder mehrere freigestellte BR-Mitglieder?
Wir haben uns bewusst gegen eine Sprechstunde entschieden. KollegInnen können sich jederzeit an ein BRM ihrer Wahl wenden. Falls erforderlich, werden Termine individuell ausgemacht. Auch ist unser BR-Büro während der normalen Arbeitszeiten ganztägig besetzt.
Verwandte Themen
Durchführung von Sprechstunden
ÄlterWir sind ein neu gegründeter Betriebsrat und sind dabei, eine Geschäftsordnung zu beschließen. Darin soll neben den Betriebsversammlungen auch die Durchführung von 2-monatlichen Sprechstunden geregelt
Betriebsversammlung
ÄlterIch habe zu unserer ersten Betriebsversammlung geladen. Im Personalbüro hatte ich rechtzeitig meine Wünsche dargelegt, wie ich den Raum für die Versammlung gestaltet haben möchte, natürlich auch im Hi
Raum für Sprechstunden
ÄlterHallo liebe Kollegineen und Kollegen, bisher haben wir die Sprechstunden im BR-Büro abgehalten. Dazu gibt es aber keine Verainbarung mit dem Arbeitgeber. Der Arbeitgeber weist uns nun für die Durc
Sprechstunden - wie oft pro Woche?
ÄlterIch lese mich gerade bei Euch zum Thema Sprechstunden etwas ein und habe diesbezüglich die Frage: wie häufig bietet Ihr in Euren Betrieben / Unternehmen in der Woche Sprechstunden für die MA´s an?
Gestaltung einer Sprechstunde
ÄlterHallo zusammen, IST-Situation: Aktuelle befinden wir uns bei einen Thema mit dem AG kurz vor Abbruch der Verhandlungen und vor einem Einigungsstellenverfahren. Die Info über den Stand der Verhandlung