Erstellt am 07.09.2006 um 16:11 Uhr von Fayence
BetrVG § 39 Sprechstunden
(1) Der Betriebsrat kann während der Arbeitszeit Sprechstunden einrichten. Zeit und Ort sind mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren. Kommt eine Einigung nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.
Rudi,
mehr dazu findest Du in einer Kommentierung! Habt Ihr ein oder mehrere freigestellte BR-Mitglieder?
Wir haben uns bewusst gegen eine Sprechstunde entschieden. KollegInnen können sich jederzeit an ein BRM ihrer Wahl wenden. Falls erforderlich, werden Termine individuell ausgemacht.
Auch ist unser BR-Büro während der normalen Arbeitszeiten ganztägig besetzt.