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Mitgliedschaft BR - was wenn der befristete Arbeitsvertrag eines BR-Mitglieds ausläuft?

E
eisi006
Jan 2018 bearbeitet

Hallo !! An Alle !! BR-Mitglied wurde gewählt, hatte befr. Arbeitsvertrag , ist nun ausgelaufen ! Besteht für dieses Mitglied Kündigungsschutz bzw. muß der Arbeitsvertrag nicht verlängert werden ? Bitte um Infos

2.909012

Community-Antworten (12)

F
Fayence

07.09.2006 um 16:07 Uhr

eisi006,

Vertrag läuft vereinbarungsgemäß einfach aus und ein Ersatzmitglied rückt in den BR nach!

W
wolle1

07.09.2006 um 16:09 Uhr

Leider Nein. Der Zeitvertrag läuft aus, was schon mit dem Zeitpunkt der Unterschrift bekannt war. Nur wenn der AG eine Verlängerung anbietet besteht die Möglichkeit der Weiterbeschäftigung. Mit dem Auslaufen der Befristung endet auch das BR-Mandat.

U
Urmel

07.09.2006 um 16:56 Uhr

In diesem Zusammenhang interessiert mich, ob wenn einem - wie o.a. - BRM (in diesem Fall Nachrücker) nach Ablauf des befristeten ein unbefristeter Arbeitsvertrag angeboten wird, aber zu anderen Bedingungen, es dieses akzeptieren muss oder es sich darauf berufen kann, dass ihm durch die BR-Arbeit keine Nachteile entstehen dürfen.

Urmel

W
wolle1

08.09.2006 um 08:22 Uhr

Hallo zusammen

Das Fatale an dieser Situation wäre, das ein Ablehnen der Bedingungen ein Zustandekommen des unbefristeten AV verhindern würde. Dabei spielt erst einmal das BR-Mandat keine Rolle. Ob das Mandat weiter bestehen kann, wenn der Vertrag akzeptiert wird, müsste erst geklärt werden, da es nicht sicher ist, ob bei geänderten Bedingungen die Betriebszugehörigkeit weiterläuft. Vom Gesetz her wäre es klar, jedoch können die geänderten Bedingungen auch enthalten, das ein neues Arbeitsverhältnis zu den ausgehandelten (oder angebotenen) Bedingungen entsteht. Einen solchen Fall habe ich schon vor einigen Jahren erlebt.

F
Fayence

08.09.2006 um 12:01 Uhr

Wolle1, habe ein Verständnisproblem!

Wenn sich ein neuer AV nahtlos an einen vorherigen Vertrag anschliesst, stellt sich für mich die Frage "ob das Mandat weiter bestehen kann" überhaupt nicht! Wo siehst Du das Problem?

W
wolle1

08.09.2006 um 12:10 Uhr

Hey Fayence, Das Problem liegt in der Möglichkeit, im neuen Arbeitsvertrag zu vereinbaren, dass ein Neubeginn der Bertriebszugehörigkeit stattfindet mit der Annahme des neuen Arbeitsvertrages. Das BetrVG sagt aus, dass ein passives Wahlrecht erst nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit entsteht, welche dann in dem Fallnicht gegeben wären. Das Mandat muss deshalb erlöschen, wenn der befristete AV endet.

F
Fayence

08.09.2006 um 12:42 Uhr

Wolle1, es fällt mir mehr als schwer, diese Begründung gelten zu lassen, da für mich ein Verlust der Wählbarkeit nicht erkennbar ist!

DKK, 10. Aufl., §8, RN 5

Neben der Wahlberechtigung ist weitere Voraussetzung eine sechsmonatige Betriebszugehörigkeit, wobei Zeiten angerechnet werden, in denen der AN unnmittelbar vorher einem anderen Betrieb des UN oder des Konzerns angehört hat.

K
Kölner

08.09.2006 um 13:00 Uhr

@Wolle1 So einen Fall hast Du erlebt? Bei ein und der selben Firma? Bei einer Verlängerung des AV ohne Unterbrechung? Ich staune...

A
Angi1

08.09.2006 um 13:05 Uhr

Hallo eisi006,

habe im Fitting unter § 78 RN 19 folgendes gefunden: Das Benachteiligungsverbot erstreckt sich auch auf die berufliche Entwicklung. Deshalb ist die Nichtübernahme eines befristet beschäftigten Betriebsratsmitglied in eine Vollzeitbeschäftigung bzw. in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis eine unzulässige Benachteiligung, wenn sie wegen der BR Tätigkeit erfolgt. Hiervon wird in der Regel ausgegangen, wenn die sonst übliche Übernahme nur dem BR Mitglied verweigert wird.

Außerdem besteht die Möglichkeit dem AN einen Sachgrundbezogenen befristeten Vertrag über die Zeit der BR Tätigkeit zukommen zu lassen.

MfG Angi1

K
Kölner

08.09.2006 um 13:09 Uhr

@Angi1 Aber diese Benachteiligung müsste doch erst einmal nachgewiesen werden. Mir dies vorzustellen fällt mir bei einem auslaufenden AV dann doch sehr schwer - wenn der AG nicht gerade "mit dem Klammerbeutel gepudert" worden ist.

A
Angi1

08.09.2006 um 13:14 Uhr

@Kölner, ich habe diesen Auszug ja auch nur zur Verfügung gestellt, da er sich auch mit diesem Thema beschäftigt. Ob er zutrifft und es eventuell Übernahmen von anderen befristeten Verträgen gab, weiß ich natürlich nicht. Ich ging nach dem Motto "Gut zu wissen"

MfG Angi1

K
Kölner

08.09.2006 um 13:18 Uhr

@Angi1 Das finde ich ja auch sehr nett. ;-)

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