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Befristungen / Zustimmung bei Vertragsverlängerungen?

S
Stoffel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo an alle,

hab mal ne Frage zum TzBfG § 14 Absatz 2. Hier steht, dass eine Befristung des Arbeitsvertrages bis auf die Dauer von 2 Jahren zulässig ist. Eine Verlängerung innerhalb dieser Gesamtdauer allerdings nur höchstens 3x. Bedeutet dies, dass die erste Befristung bei Einstellung nicht mitzählt und eine 3-malige Verlängerung möglich ist, oder ist die Einstellung bereits die erste und es kann noch 2x verlängert werden?

Zum 2. herrscht bei uns immer wieder die Unstimmigkeit darüber, ob eine Mitbestimmungspflicht besteht, wenn ein bestehender Vertrag verlängert wird.

Kann mir irgendjemand da draußen vielleicht eine Antwort auf meine Fragen geben!?

Bin gespannt auf eure Antworten. Grüsse Stoffel

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Community-Antworten (3)

P
pit47

07.09.2006 um 12:33 Uhr

Hallo Stoffel, es können z.B. 4 befristete Verträge a 6 Monate geschlossen werden. Jeder Vertrag ist Mitbestimmungspflichtig.

MfG pit47

H
Heinz

07.09.2006 um 13:51 Uhr

Hallo Stoffel,

max 2 Jahre und max 4 Einzelverträge gilt nur bei Befristungen ohne Sachgrund. Mit Sachgrund ( z. B. Elternzeitvertretung) kannst du länger und öfter befristen. Alle Neuverträge sind Mitbestimmungspflichtig.

K
Kölner

07.09.2006 um 15:18 Uhr

@Heinz Sind denn die Verträge mitbestimmungspflichtig, oder eher die Einstellung?

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