Erstellt am 13.09.2018 um 20:25 Uhr von celestro
https://www.anwalt.de/rechtstipps/kuendigung-auf-verlangen-des-betriebsrats_106423.html
Du schreibst allerdings "Unruhe stiften" ... das klingt vom Begriff her nicht so, als würde das genügen.
Erstellt am 13.09.2018 um 21:26 Uhr von Moreno
Um da was zu beurteilen müsste man schon wissen wie dieses Unruhe stiften aussieht!
Erstellt am 13.09.2018 um 21:30 Uhr von Adam110580
Ich bin Betriebsrat Vorsitzende. Ich will eigentlich wissen ob kann man überhaupt was gegen solche Leute rechtlich machen, welche verbreiten unhrue in Betrieb. Oder einfach weiter reden lasen.
Erstellt am 13.09.2018 um 22:07 Uhr von celestro
Ich zitiere mal aus meinem geposteten Link:
"Die Mitarbeiterin, der Mitarbeiter muss nachweislich den Betriebsfrieden wiederholt und ernsthaft gestört haben. Dazu zählen gesetzeswidrige Handlungen, rassistisches, fremdenfeindliches oder tätliches Verhalten. Auch intensives Mobbing kann dazu gehören."
Dein letzter Satz "oder einfach weiter reden lasen" klingt für mich eher danach, als ob Ihr von Maßnahmen gegen diese Person noch extrem weit weg seid.
Erstellt am 13.09.2018 um 22:17 Uhr von Pjöööng
Beschäftigt Euch bei Gelegenheit einfach mal mit den Aufgaben des Betriebsrates...
Erstellt am 14.09.2018 um 02:03 Uhr von MaJoK
Oder versucht es mal mit miteinander reden als einfach nur übereinander.