Wirtschaftsausschuss, Anzahl der Mitarbeiter bei Tochterunternehmen
Hallo zusammen,
ich bin im Betriebsrat eines Unternehmens und es kam folgende Frage auf: Am Hauptstandort(DE) arbeiten ca. 90 Mitarbeiter und es gibt einen Betriebsrat. Vor einigen Jahren wurde ein Teil der Produktion ins Ausland verlagert(EU), dort arbeiten noch einmal 80 Mitarbeiter. Die Produktion im Ausland ist eine 100% Tochterunternehmen und hat den gleichen GF wie am Hauptstandort.
Kann mir jemand sagen, ob man die MA zusammen rechnen darf um einen Wirtschaftsausschuss zu gründen und wenn ja, wo kann man dies nachlesen.
Herzlichen Dank für die Unterstützung
Community-Antworten (1)
13.09.2018 um 17:28 Uhr
Die Arbeitnehmer im Ausland haben einen Arbeitsvertrag mit dem im Ausland ansässigen Tochterunternehmen? Haben also einen "ausländischen" Arbeitsvertrag?
Dann endet das BetrVg definitiv an den Grenzen Deutschlands.
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