Betriebsrat
Guten Tag Habe eine Frage ich bin Mitglied eines Betriebsrates wenn ich nicht teilnehmen kann bei einee Entscheidungen und im Nachhinein auch nicht weder schriftlich noch mündlich in Kenntnis gesetzt werden...gilt dann der Mehrheitsbeschluss oder ist die Entscheidung hinfällig... Danke im voraus
Community-Antworten (2)
13.09.2018 um 15:29 Uhr
1.) niemand ist dazu verpflichtet, Dich mündlich oder schriftlich in Kenntnis zu setzen
2.) der Mehrheitsbeschluss (sofern ordnungsgemäß zustande gekommen) gilt. Ob Du davon weißt , oder nicht ist egal.
13.09.2018 um 16:05 Uhr
Wenn nicht alles falsch läuft bei Euch, dann werden Beschlüsse doch sicherlich protokolliert. Und spätestens zur Vorbereitung auf die nächste Sitzung solltest Du das Protokoll gelesen haben und bist dann auch informiert.
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