W.A.F. LogoSeminare

Freistellung eines Betriebsratsmitglieds - wenn MA Anzahl nach Wahl über 200 ansteigt?

Z
Ziege
Jan 2018 bearbeitet

Freistellung eines Betriebsratsmitglied? Hallo brauche mal wieder eure Hilfe Im Mai wahren unsere Neuwahlen ,zum Zeitpunkt der Wahl wahren wir 180 Mitarbeiter. In den letzten Monaten sind wir um mehr als 40 Mitarbeiter gewachsen. Also ca. 220 Mitarbeiter. Jetzt meine Fragen. Müssen wir neu Wählen? Wie sieht es mit Freistellung aus,oder wird erst nach Neuwahlen ( 2010) freigestellt. Ist es erlaubt jetzt jemanden freizustellenzu lassen? Danke für eure Hilfe

2.13903

Community-Antworten (3)

FB
Frank B.

06.09.2006 um 15:15 Uhr

Nein, ihr müsst nicht neu wählen und der BR bleibt in der Größe so wie es im Wahlausschreiben steht. siehe §13 Abs.2 BetrVG, dort steht wann ihr neu zu wählen habt.

Das zur Freistellung findest du unter §38 BetrVG. Ihr könnt ja schon mal Verhandlungen mit eurem Arbeitgeber aufnehmen, er wird begeistert sein.

Z
Ziege

06.09.2006 um 15:54 Uhr

Hallo das heist das obwohl wir bei der Wahl noch keine Freistellung hatten wir jetzt nach der Wahl ein Betriebsratsmitglied nach Beratung mit dem Arbeitgeber freistellen können? Grüße Ziege

K
Kölner

06.09.2006 um 16:01 Uhr

Korrekt... Es heisst ja auch mit in der Regel ab 200 Beschäftigten ist ein BRM freizustellen. Das hat nichts mit der Wahl zu tun. Mitunter müssen andersherum der ein oder andere BR seine Freistellung auch zurückgeben...

Ihre Antwort