Verlängerung der Probezeit / Kündigungsgründe?
Die Geschäftsleitung möchte bei einer Mitarbeiterin die Probezeit verlängern. Kann dann innerhalb dieser verlängerten Probezeit eine Kündigung ohne Angabe von Gründen erfolgen??? Dass die Kündigungszeit dann nicht mehr zwei Wochen wie in der ersten Probezeit beträgt, regelt ja das BGB §622. Dort finde ich allerdings nichts über die Angabe von Kündigungsgründen in der Probezeit. Wer kann mir helfen???
Community-Antworten (7)
06.09.2006 um 15:19 Uhr
Das ist ein interessantes Thema!
Da hat sich die Politik in den letzten Monaten schon mit befasst, bei der Frage der Lockerung des Kündigungsschutzes.
Eine Kündigung während der Probezeit kann nur in den ersten sechs Monaten erfolgen. Dannach setzt der Kündigungsschutz nach KSchG ein.
06.09.2006 um 15:28 Uhr
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Auch die Kündigung in Probezeit bedarf einer ordentlichen Anhörung des BRs inkl. der Benennung von Gründen!
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Der § 622 Abs.3 BGB regelt nicht, dass eine Kündigungsfrist von 2 Wochen nur für die 1. Probezeit gilt!
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Ist der AV als unbefristeter AV mit einer Probezeitvereinbarung abgeschlossen worden oder als befristeter AV mit Sachgrund "Probezeit"?
06.09.2006 um 15:30 Uhr
Frank B.,
es gibt auch Probezeitvereinbarungen von z.B. 9 Monaten... Und nu?
06.09.2006 um 15:35 Uhr
@Fayence Meinst Du nicht, dass sich der Kollege Frank B. nur etwas unklar geäussert hat? Vor allem hinsichtlich § 1 KSchG...
06.09.2006 um 15:44 Uhr
Grins
Interessant ist für mich aber die Frage, ob der AG so schlau ist, vor Ablauf der vereinbarten Probezeit (im Falle eines unbefristeten Arbeitsvertrages) mit diesem AN einen Aufhebungsvertrag anstatt Kündigung zu vereinbaren...
P.S. Die nachträgliche Verlängerung einer Probezeit kommt für mich nicht in Betracht!
06.09.2006 um 15:48 Uhr
@Fayence grinszurück Oder § 23 KschG ziehen zu können... Oder § 622 Abs. 4 und Abs. 5 Nr. 2 BGB...
06.09.2006 um 16:09 Uhr
Und... wie viele §§ willst Du noch ergänzen? Komm schon, aller guten Dinge sind 3!
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