Die Geschäftsleitung möchte bei einer Mitarbeiterin die Probezeit verlängern. Kann dann innerhalb dieser verlängerten Probezeit eine Kündigung ohne Angabe von Gründen erfolgen???
Dass die Kündigungszeit dann nicht mehr zwei Wochen wie in der ersten Probezeit beträgt, regelt ja das BGB §622. Dort finde ich allerdings nichts über die Angabe von Kündigungsgründen in der Probezeit.
Wer kann mir helfen???