Alexa hört mit ... Erlaubt?
Hallo zusammen! Wie ich erfahren durfte, wurden in unserer Firma (Medienhaus, Verlag) in drei verschiedenen Abteilungen jeweils eine "Alexa"/ECHO angeschafft. Wofür kann mir niemand beantworten; angeblich braucht das Marketing sowas unbedingt ... Ist die Einrichtung und Installation ohne Zustimmung des BR rechtskonform? Können wir dagegen Einspruch einlegen? Schliesslich könnten die Dinger ja irgendwie seitens der Geschäftsleitung ja auf bestimmte Begriffe "scharf" gestellt worden sein. Ich kenne mich mit solch Geräten nicht aus; ich finde, die sind überflüssiger als Wasser. Von daher stehe ich solchen Dingern in der Firma eher skeptisch gegenüber ...
Community-Antworten (4)
12.09.2018 um 16:53 Uhr
§ 87 Abs 1 Nr 6 BetrVG. Verlangt, dass die Dinger erst einmal entfernt bzw. abgeschaltet bleiben, bis alle Fragen geklärt sind und ihr eure Mitbestimmung ausgeübt habt.
12.09.2018 um 22:20 Uhr
Habt ihr einen Datenschutzbeauftragten? Diesen dann auch mal fragen ob derartige Geräte überhaupt zulässig sind, keiner kann mit bestimmtheit sagen was Amazon mit den Daten die da gesammelt werden macht. Halte das zumindest für bedenklich.
Wie schon kratzbürste richtig sagte "Verlangt, dass die Dinger erst einmal entfernt bzw. abgeschaltet bleiben, bis alle Fragen geklärt sind"
13.09.2018 um 12:55 Uhr
nach den seltsamen Urteilen des BAG zu Facebook und Google Maps wäre ich echt gespannt, ob unsere höchsten Richter Alexa als mitbestimmungspflichtig sehen ;)
13.09.2018 um 13:13 Uhr
Hmmm kann man mit Alexa nicht tolle Sachen bestellen? ;-)
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