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Alexa hört mit ... Erlaubt?

N
Nacktwiesel
Sep 2018 bearbeitet

Hallo zusammen! Wie ich erfahren durfte, wurden in unserer Firma (Medienhaus, Verlag) in drei verschiedenen Abteilungen jeweils eine "Alexa"/ECHO angeschafft. Wofür kann mir niemand beantworten; angeblich braucht das Marketing sowas unbedingt ... Ist die Einrichtung und Installation ohne Zustimmung des BR rechtskonform? Können wir dagegen Einspruch einlegen? Schliesslich könnten die Dinger ja irgendwie seitens der Geschäftsleitung ja auf bestimmte Begriffe "scharf" gestellt worden sein. Ich kenne mich mit solch Geräten nicht aus; ich finde, die sind überflüssiger als Wasser. Von daher stehe ich solchen Dingern in der Firma eher skeptisch gegenüber ...

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Community-Antworten (4)

K
kratzbürste

12.09.2018 um 16:53 Uhr

§ 87 Abs 1 Nr 6 BetrVG. Verlangt, dass die Dinger erst einmal entfernt bzw. abgeschaltet bleiben, bis alle Fragen geklärt sind und ihr eure Mitbestimmung ausgeübt habt.

U
UliPK

12.09.2018 um 22:20 Uhr

Habt ihr einen Datenschutzbeauftragten? Diesen dann auch mal fragen ob derartige Geräte überhaupt zulässig sind, keiner kann mit bestimmtheit sagen was Amazon mit den Daten die da gesammelt werden macht. Halte das zumindest für bedenklich.

Wie schon kratzbürste richtig sagte "Verlangt, dass die Dinger erst einmal entfernt bzw. abgeschaltet bleiben, bis alle Fragen geklärt sind"

P
paula

13.09.2018 um 12:55 Uhr

nach den seltsamen Urteilen des BAG zu Facebook und Google Maps wäre ich echt gespannt, ob unsere höchsten Richter Alexa als mitbestimmungspflichtig sehen ;)

M
Moreno

13.09.2018 um 13:13 Uhr

Hmmm kann man mit Alexa nicht tolle Sachen bestellen? ;-)

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