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Pflchtverletzung bei Einladung zur BR-Sitzung?

O
Opwert
Jan 2018 bearbeitet

in der Geschäftsordnung steht : Die Einladung zu Betriebsausschusssitzungen und die Mitteilung der Tagesordnung sollen spätestens zwei Tage vor der Sitzung den Betriebsausschussmitgliedern bekannt sein.
wenn da nicht ordnungsgemäß sattfindet , ist das eine Pflichtverletzung nach §

2.06702

Community-Antworten (2)

K
Kölner

05.09.2006 um 13:08 Uhr

Die Geister, die ich rief.... Wer solche Grenzen festlegt, wird mitunter von Ihnen gefangen! Aber auch das BetrVG sieht eine rechtzeitige Mitteilung der Tagesordnung vor. Zumeist ist damit nicht der gleiche Tag an dem auch die Sitzung stattfindet gemeint.

Aber davon mal abgesehen: Wer will Dir denn ein Pflichtversäumnis nachsagen? Und ich hoffe auch nicht, dass so etwas immer passiert!

FB
Frank B.

05.09.2006 um 14:16 Uhr

Ich halte es ebenfalls für übertrieben, es kann ja auch mal was dringendes sein oder anders herum nichts anliegen. Will der BR damit den BRV unter Druck setzen und diesen dann absetzen?

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