Erstellt am 05.09.2006 um 11:08 Uhr von Kölner
Die Geister, die ich rief....
Wer solche Grenzen festlegt, wird mitunter von Ihnen gefangen!
Aber auch das BetrVG sieht eine rechtzeitige Mitteilung der Tagesordnung vor. Zumeist ist damit nicht der gleiche Tag an dem auch die Sitzung stattfindet gemeint.
Aber davon mal abgesehen: Wer will Dir denn ein Pflichtversäumnis nachsagen? Und ich hoffe auch nicht, dass so etwas immer passiert!
Erstellt am 05.09.2006 um 12:16 Uhr von Frank B.
Ich halte es ebenfalls für übertrieben, es kann ja auch mal was dringendes sein oder anders herum nichts anliegen.
Will der BR damit den BRV unter Druck setzen und diesen dann absetzen?