in der Geschäftsordnung steht : Die Einladung zu Betriebsausschusssitzungen und die Mitteilung der Tagesordnung sollen spätestens zwei Tage vor der Sitzung den Betriebsausschussmitgliedern bekannt sein.
wenn da nicht ordnungsgemäß sattfindet , ist das eine Pflichtverletzung nach §