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Neueinstellungen mit 42 Std.-Woche/Kann das der BR verhindern?

M
Merlot_Sonne
Jan 2018 bearbeitet

Der Betriebsrat stimmte der Übernahme eines Azubi´s in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu. Im Nachgang erfuhren wir, dass der mit dem Mitarbeiter abgeschlossene Arbeitsvertrag eine Wochenarbeitszeit von 42 Stunden beinhaltet.
In der jetzigen Arbeitsmarktsituation unterschreiben Azubi´s fast jeden Arbeitsvertrag (leider verständlich). Nun befürchten wir, dass das nur der Anfang ist und durch die "Hintertür" die 42-Stunden-Woche eingeführt wird. Da wir nicht mehr tarifgebunden sind und Arbeitsverträge dann individualrechtlich zu betrachten sind, fehlt mir hier eine konkrete Handhabe, um im Nachgang "etwas zu richten" und vor allem zukünftige Neuverträge zu verhindern. Wer kann mir helfen?

2.38609

Community-Antworten (9)

K
Kölner

05.09.2006 um 13:12 Uhr

@Merlot_Sonne § 105 GewO regelt die Vertragsfreiheit - der AG wird in Zukunft sicher weiterhin solche Verträge abschließen. Da hat der BR nix (mehr) zu richten.

M
McNow

05.09.2006 um 13:13 Uhr

Zum Grusse,

ich bin zwar noch recht frisch dabei, aber um mir dazu weiter Gedanken machen zu können, hätte ich da noch eine Frage ...

An wievielen Tagen ist diese Wochenarbeitszeit denn abzuleisten ??

Grüße McNow

K
Kölner

05.09.2006 um 13:16 Uhr

Vermutlich (Arbeitsvertrag?) Montag bis Samstag...

M
McNow

05.09.2006 um 13:25 Uhr

Hmm ...

schade .. es hätte ja sein können, dass auf Grund einer Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag selber der Samstag nicht als Regelarbeitstag gilt. In diesem Fall wäre doch eine Verletzung des Arbeitszeitgesetzes gegeben, da an wenigstens einem Tag mehr als 10 Stunden gearbeitet werden muss ...

Würde ich als einzige Möglichkeit sehen ...

K
Kölner

05.09.2006 um 13:28 Uhr

@McNow Kleine schriftliche Rechnung: 5 mal 8 Stunden sind vierzig! Plus Montag eine Stunde und Donnerstag eine Stunde sind Zweiundvierzig Stunden! Jipiiieh

M
McNow

05.09.2006 um 13:33 Uhr

Verzeih ....

du hast natürlich recht ...

War in Gedanken noch bei meiner eigenen Frage und bei uns im Betrieb gibt es viele Teilzeitkräfte die eine 4-Tage Woche haben ..

B
buffo

05.09.2006 um 13:35 Uhr

Ist das nicht ein Verstoß gegen §3 ArbZG "die werktägliche Arbeitszeit darf acht Stunden nicht überschreiten .... oder innerhalb von sechs Kalendermonaten ... im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden..." ??

K
Kölner

05.09.2006 um 13:39 Uhr

@buffo Entweder greift dann § 7 ArbZG oder ich beziehe halt den Samstag ein...

G
GAB

24.09.2006 um 02:34 Uhr

Das Arbeitszeitgesetz regelt in § 3 folgendes: Die werktägliche Arbeitszeit darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innehalb von sechs Wochen oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Werktäglich heißt hier an jedem Werktag, d.h. an jedem Tag, der nicht ein Sonn- oder gesetzlicher Feiertag ist. Werktag ist in der Regel ein Tag von Montag bis Samstag.

Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit dürfte demanch 48 Stunden (6 x 8 h / Tag) betragen. In Ausnahmefällen sogar 60 h (6 x 10 h; dann muss aber der Ausgleich innerhalb der gesetzlich geforderten Frist erfolegn).

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