Erstellt am 05.09.2006 um 11:12 Uhr von Kölner
@Merlot_Sonne
§ 105 GewO regelt die Vertragsfreiheit - der AG wird in Zukunft sicher weiterhin solche Verträge abschließen.
Da hat der BR nix (mehr) zu richten.
Erstellt am 05.09.2006 um 11:13 Uhr von McNow
Zum Grusse,
ich bin zwar noch recht frisch dabei, aber um mir dazu weiter Gedanken machen zu können,
hätte ich da noch eine Frage ...
An wievielen Tagen ist diese Wochenarbeitszeit denn abzuleisten ??
Grüße McNow
Erstellt am 05.09.2006 um 11:16 Uhr von Kölner
Vermutlich (Arbeitsvertrag?) Montag bis Samstag...
Erstellt am 05.09.2006 um 11:25 Uhr von McNow
Hmm ...
schade .. es hätte ja sein können, dass auf Grund einer Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag selber
der Samstag nicht als Regelarbeitstag gilt.
In diesem Fall wäre doch eine Verletzung des Arbeitszeitgesetzes gegeben, da an wenigstens einem Tag
mehr als 10 Stunden gearbeitet werden muss ...
Würde ich als einzige Möglichkeit sehen ...
Erstellt am 05.09.2006 um 11:28 Uhr von Kölner
@McNow
Kleine schriftliche Rechnung:
5 mal 8 Stunden sind vierzig! Plus Montag eine Stunde und Donnerstag eine Stunde sind Zweiundvierzig Stunden! Jipiiieh
Erstellt am 05.09.2006 um 11:33 Uhr von McNow
Verzeih ....
du hast natürlich recht ...
War in Gedanken noch bei meiner eigenen Frage und bei uns im Betrieb gibt es viele Teilzeitkräfte die
eine 4-Tage Woche haben ..
Erstellt am 05.09.2006 um 11:35 Uhr von buffo
Ist das nicht ein Verstoß gegen §3 ArbZG "die werktägliche Arbeitszeit darf acht Stunden nicht überschreiten .... oder innerhalb von sechs Kalendermonaten ... im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden..." ??
Erstellt am 05.09.2006 um 11:39 Uhr von Kölner
@buffo
Entweder greift dann § 7 ArbZG oder ich beziehe halt den Samstag ein...
Erstellt am 24.09.2006 um 00:34 Uhr von GAB
Das Arbeitszeitgesetz regelt in § 3 folgendes: Die werktägliche Arbeitszeit darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innehalb von sechs Wochen oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Werktäglich heißt hier an jedem Werktag, d.h. an jedem Tag, der nicht ein Sonn- oder gesetzlicher Feiertag ist. Werktag ist in der Regel ein Tag von Montag bis Samstag.
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit dürfte demanch 48 Stunden (6 x 8 h / Tag) betragen. In Ausnahmefällen sogar 60 h (6 x 10 h; dann muss aber der Ausgleich innerhalb der gesetzlich geforderten Frist erfolegn).