Übergangsmandat und GBR
Hallo, ist das Übergangsmandat eigentlich auch dafür gedacht im bestehenden GBR das Ruder zu übernehmen ( Mehrheit der Mitarbeiter im Unternehmen ) bevor im abgespaltenen und dem bestehenden Unternehmen zugeschlagenen Betrieb neugewählt wurde?
Community-Antworten (2)
11.09.2018 um 00:46 Uhr
GEDACHT ist das Übergangsmandat dafür, dass unverzüglich eine BR-Wahl eingeleitet wird und bis dahin das laufende Geschäft geregelt wird. Für Übernahme des Ruders ist die Vorschrift nicht gedacht.
11.09.2018 um 09:55 Uhr
Im GBR ist man das Ruder ganz schnell wieder los, wenn sich die Mehrheitsverhältnisse wieder ändern.
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