Erstellt am 10.09.2018 um 22:46 Uhr von ganther
GEDACHT ist das Übergangsmandat dafür, dass unverzüglich eine BR-Wahl eingeleitet wird und bis dahin das laufende Geschäft geregelt wird. Für Übernahme des Ruders ist die Vorschrift nicht gedacht.
Erstellt am 11.09.2018 um 07:55 Uhr von kratzbürste
Im GBR ist man das Ruder ganz schnell wieder los, wenn sich die Mehrheitsverhältnisse wieder ändern.