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Ausbildungsjahre = Betriebszugehörigkeitsjahre

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roland
Jan 2018 bearbeitet

Nachdem unser Lehrling die Ausbildungsprüfung bestanden hatte wurde er für ein Jahr befristet eingestellt. Zählen die 3,5 Jahre nun als Betriebszugehörigkeit. Bei uns gibt es vierteljährlich eine Sonderzahlung vom Konzern, die als Voraussetzung eine 1/2jährige Betriebszugehörigkeit vorsieht. Azubis bekommen lediglich Ihre Ausbildungsvergütung.

Was wäre bei einem Sozialplan, da spielen die Jahre der Betriebszugehörigkeit ja auch eine Rolle?

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Community-Antworten (3)

R
Rollie

02.09.2006 um 01:25 Uhr

Ist da ggf. was im Tarifvertrag geregelt ?

Keine Ahnung ob anwendbar, da es um die gesetzlichen Kündigungsfristen geht,

§622

....

Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt.

F
Fayence

02.09.2006 um 12:13 Uhr

Roland, wenn sich die Sonderzahlung nur auf "Betriebszugehörigkeit" bezieht, sollte man davon ausgehen können, dass die 3,5 Jahre Ausbildung zählen. In diesem Fall hätte Euer Ex-Azubi doch schon ein paar Mal partizipieren müssen; es sei denn, diese Sonderzahlung wurde aktuell eingeführt.

Im Allgemeinen werden solche Sonderzahlungen jedoch nur den Beschäftigten eines Betriebes gewährt. Da müsst Ihr einmal im "Kleingedruckten" nachlesen!

B
Benno_BRB

03.09.2006 um 12:46 Uhr

Moins!

Irgendwo hab ich gelesen, dass die Zeiten als Azubi nicht zu den Betriebszugehörigkeiten gezählt werden. ArbeitszeitG, KündSchG, BetrVG -> Ich such mal kann aber eine Weile dauern!

Benno

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