Kann Betriebsvereinbarung günstige Arbeitsvertragsregelungen ungültig machen?
Zum Hintergrund: Ich bin BR-Vorsitzender in einer privaten Klinik, die nicht tarifgebunden ist. Wir streben derzeit an, zu einer Reihe von Angelegenheiten (Entlohnungsrichtlinien, Lage von Arbeitszeit etc.) wenigstens Betriebsvereinbarungen zu erzwingen, da es bislang nicht einmal das gibt. Mit dem Arbeitgeber gibt es da natürlich auch jetzt Schwierigkeiten.
Aktuelles Problem: unser neuer Geschäftsführer hat sich neue Arbeitsverträge ausgedacht. Neu eingestellte Kollegen sollen jetzt unter anderem unterschreiben, dass die Regelungen des Arbeitsvertrages auch dann durch eine Betriebsvereinbarung bzw. Haustarif nichtig werden, wenn die Regelungen des Arbeitsvertrages für die Arbeitnehmer günstig sind.
Gehe ich recht in der Annahme, dass dieser Passus der neuen Arbeitsverträge nichtig ist, da das Günstigkeitsprinzip nicht durch Vertrag ausgeschlossen werden kann? Oder kann sich der Arbeitgeber hierauf tatsächlich berufen? Falls ja, wäre das eine sehr effektive Methode, Verhandlungen über BVs zu unseren Herzensangelegenheiten zu blockieren, da wir nur noch damit beschäftigt wären zu prüfen, welche Kollegen sich durch eine BV verschlechtern würden!
Vielen Dank für eine Klarstellung
Community-Antworten (5)
01.09.2006 um 16:03 Uhr
@ Weserbergland
wendet euch bitte an die gewerkschaft, das ist ein dermassen umfassendes thema mit vielen fallstricken.
alleine ist es verdammt schwer so was zu schaffen.
aber respekt, das ihr das thema angefasst habt ! und weiter macht.
01.09.2006 um 16:12 Uhr
Bevor ihr mit den Verhandlungen loslegt, lest euch mal in aller Ruhe den § 77 Abs. III BetrVG (Kommentare!) durch. Damit sind die wesentlichen Regelungssachverhalte vom Tisch. Der Gesetzgeber stellt hier klar, dass Arbeitgeber und Betriebsräte nur in sehr engen Grenzen Regelungen treffen können. Regeln könnt ihr z.B. nicht: Umfang der wöchentlichen oder monatlichen Arbeitszeit, Höhe der Vergütung etc. Das Günstigkeitsprinzip läßt sich einzelvertraglich m.E. nicht wirksam aushebeln. Das könnte im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung im Wege der AGB-Kontrolle kippen.
01.09.2006 um 22:50 Uhr
@Weserbergland Bevor Ihr etwas "erzwingt" empfiehlt sich wahrlich den Rat von Herrn K.Etzer (der ja bedauerlicherweise nur alle paar Wochen zu uns spricht) zu beherzigen: Macht Euch nicht unglücklich mit Dingen/Regelungen deren Ausgestaltung Euch nicht zusteht.
@K.Etzer Arbeitsrechtspyramide????
02.09.2006 um 10:46 Uhr
vielen Dank für die Antworten
mir ist schon klar, dass wir die Höhe des Gehalts oder den Umfang der Arbeitszeit nicht regeln können. Aber §87(1) gibt uns ja wohl ein Initiativrecht wenigstens für die Festlegung von Entlohnungsgrundsätzen (statt Nasenprinzip wie bisher) sowie für Lage und Verteilung der Arbeitszeit einschl. Pausen. Nur davon sprach ich ja in meinem Beitrag.
Was mir wirklich am Herzen liegt ist die Frage, ob sich das Günstigkeitsprinzip ("Rosinenprinzip") aushebeln lässt, indem der Chef neue Kollegen im Arbeitsvertrag ausdrücklich unterschreiben lässt, dass Regelungen künftiger(!) Betriebsvereinbarungen stets Vorrang haben, selbst wenn der einzelne Arbeitsvertrag günstiger wäre. Denn das wollen wir natürlich nicht.
Leider verstehe ich die Antwort nicht recht, dass "dies im Wege der AGB-Kontrolle kippen könnte". Vorsichtshalber werden wir jedoch erstmal argumentieren, dass der genannte Passus in den Arbeitsverträgen nichtig ist und verlangen, dass bei neuen Verträgen nicht mehr aufzunehmen, andernfalls die Zustimmung zur Einstellung verweigern. :___________________ Natürlich wäre mir ein echter Tarif lieber. Aber wir sind eine kleine Klitsche (insges. 180 Mitarbeiter im Unternehmen, ca. 60 am Standort) mit einem miserablen Organisationsgrad, aktuell bin ich das einzige ver.di-Mitglied im Betrieb, da scheint mir der Weg über Betriebsvereinbarungen erstmal realistischer -- mehr als für die Gewerkschaft werben kann ich nicht, was kann ich für die Kurzsichtigkeit der Kollegen.
02.09.2006 um 11:01 Uhr
@Jürgen Weserbergland Warum verhandelt Ihr denn dann überhaupt?
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