Erstellt am 31.08.2006 um 17:50 Uhr von Matze83
Hi
wenn er sich hier um eine Lohnerhöhung eines einzelnen Mitarbeiters handelt, ist es Individualrecht und geht den BR nix an.
MFG Matze
Erstellt am 01.09.2006 um 07:01 Uhr von Frank B.
Andernfalls könnte eine tarifliche Grundlage für die Erhöhung sein, welche durch die Gewerkschaft verhandelt wurde.
Das einzige worauf der BR achten könnte ist die Gleichbehandlung, nur wird es schwer wenn nicht die Bewertenden wirklich gleiche Aufgaben haben.