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Mitbestimmungsrecht bei einzelnen Lohnerhöhungen?

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MW.Berlin
Jan 2018 bearbeitet

Muss der AG den Betriebsrat (alle Mitglieder) über einzelne Lohnerhöhungen informieren und wenn ja muss der Betriebsrat über die Lohnerhöhung abstimmen.

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Community-Antworten (2)

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matze83

31.08.2006 um 19:50 Uhr

Hi

wenn er sich hier um eine Lohnerhöhung eines einzelnen Mitarbeiters handelt, ist es Individualrecht und geht den BR nix an.

MFG Matze

FB
Frank B.

01.09.2006 um 09:01 Uhr

Andernfalls könnte eine tarifliche Grundlage für die Erhöhung sein, welche durch die Gewerkschaft verhandelt wurde.

Das einzige worauf der BR achten könnte ist die Gleichbehandlung, nur wird es schwer wenn nicht die Bewertenden wirklich gleiche Aufgaben haben.

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