Erstellt am 20.04.2008 um 21:08 Uhr von dagobert duck
wiso- willste dagegen stimmen?!
Erstellt am 21.04.2008 um 07:00 Uhr von TorstenXXX
Ja, es ist immer die Zustimmung des Vertragspartners notwendig.
Also entweder der Arbeitnehmer selbst oder bei Tarifverträgen die zuständige Gewerkschaft. Ein BR hat da nichts Mitzubestimmen. Es seine denn es geht um eine Verteilung von Prämien oder es werden Entlohnungsgrundsätze aufgestellt.
Aber die reine Erhöhung ist Gewerkschaft ( ausgestattet im Idealfall mit dem Forderungskatalog der Mitglieder) oder Individuales Verhandlungsgeschick.
Erstellt am 21.04.2008 um 09:09 Uhr von Petrus
@Torsten: Es sei denn ist richtig...
Wenn die Lohnerhöhung die bestehende Entgeltgruppenstruktur durchbricht, hast Du deine mitbestimmungspflichtigen Entlohnungsgrundsätze.
Und wenn die Lohnerhöhung eine Umgruppierung darstellt? Siehe § 99 BetrVG.
@Miguel:
Dann stimmt mal kräftig dafür - und anschließend passt ihr die bisherige Entgeltstruktur den neuen gegebenheiten an. Schön für die ArbN, die dann "zwangsläufig" auch mehr Geld kriegen müssen ;-)