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Sind Lohnerhöhungen zustimmungspflichtig?

M
Miguel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

sind Lohnerhöhungen eigentlich zustimmungspflichtig?

4.50503

Community-Antworten (3)

DD
dagobert duck

20.04.2008 um 23:08 Uhr

wiso- willste dagegen stimmen?!

T
torstenxxx

21.04.2008 um 09:00 Uhr

Ja, es ist immer die Zustimmung des Vertragspartners notwendig. Also entweder der Arbeitnehmer selbst oder bei Tarifverträgen die zuständige Gewerkschaft. Ein BR hat da nichts Mitzubestimmen. Es seine denn es geht um eine Verteilung von Prämien oder es werden Entlohnungsgrundsätze aufgestellt. Aber die reine Erhöhung ist Gewerkschaft ( ausgestattet im Idealfall mit dem Forderungskatalog der Mitglieder) oder Individuales Verhandlungsgeschick.

P
Petrus

21.04.2008 um 11:09 Uhr

@Torsten: Es sei denn ist richtig... Wenn die Lohnerhöhung die bestehende Entgeltgruppenstruktur durchbricht, hast Du deine mitbestimmungspflichtigen Entlohnungsgrundsätze. Und wenn die Lohnerhöhung eine Umgruppierung darstellt? Siehe § 99 BetrVG.

@Miguel: Dann stimmt mal kräftig dafür - und anschließend passt ihr die bisherige Entgeltstruktur den neuen gegebenheiten an. Schön für die ArbN, die dann "zwangsläufig" auch mehr Geld kriegen müssen ;-)

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