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Mitbestimmung Facebook

MR
Meister Röhrich
Sep 2018 bearbeitet

Hallo BR-Kolleginnen und Kollegen, wie steht ihr zur Kommentar-Funktion bei Facebook? Kann man die ruhigen Gewissens genehmigen? Evtl. unter Auflagen?

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Community-Antworten (2)

T
takkus

07.09.2018 um 13:51 Uhr

Einer Kommentarfunktion würde ich nicht zustimmen.

P
paula

07.09.2018 um 14:02 Uhr

ihr seid erst mal in der Mitbestimmung http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2016&anz=65&pos=1&nr=19255&linked=bes

Ich kann aus unserer Einigungsstelle dazu kann ich nur berichten, dass das Feld hier zwar noch sehr offen von den Juristen diskutiert wird. Es ist uns nicht gelungen, dass der AG diese Funktion abschalten muss. Es wurde nur dahingehend eingegriffen, wie der AG diese Kommentaren verwalten, löschen etc. muss. Das MBR des BR ist unbestritten, aber es eben gestaltbar und das BAG gibt in seinem Urteil ja kein k.o.-Kriterium für die Kommentarfunktion mit

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