Erstellt am 22.06.2006 um 10:44 Uhr von Werner
Hallo Torte,
es gibt keine Verpflichtung!
Erstellt am 22.06.2006 um 10:45 Uhr von Rollie
Kommt darauf an, was Du als Kantine verstehst.
Erstellt am 22.06.2006 um 10:56 Uhr von torte
Ok, Schade. Kann ich das irgendwo nachlesen? Eine Textstelle wäre super.
Ich verstehe unter einer Kantine einen gastronomischen Betrieb innerhalb des Unternehmens, an dem die Mitarbeiter ein warmes Mittagessen einnehmen können.
Gibt es da große Differenzierungen.
Danke für die schnellen Antworten!
Torte
Erstellt am 22.06.2006 um 11:06 Uhr von Rollie
Ich glaube kaum, das der Gesetzgeber einen AG verpflichten kann, einen Gastronomiebetrieb zu betreiben. Auch ist der AG nicht dafür zuständig, in welcher Form der AN seine Nahrung aufnimmt, also mittels mitgebrachter Schnitten, Besuch der Pizzaria etc. Es beschränkt sich lediglich in der Form der Räumlichkeiten. Nicht ganz sicher, aber vermutlich in der Arbeitsstättenverordnung §6 (3)etc. nachzulesen.
Erstellt am 22.06.2006 um 11:28 Uhr von torte
Danke sehr. Wirklich eine große Hilfe. Werde mal sehen, wie ich jetzt weitermachen kann.
Torte
Erstellt am 22.06.2006 um 17:29 Uhr von betriebsratten
mhmhmhmhm...Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten??