Pflicht zur Bereitstellung einer Kantine?
Hallo.
Ich habe eine Preisfrage! Ist der Arbeitgeber verpflichtet, ab einer bestimmten Anzahl von Arbeitnehmern eine Kantine einzurichten? Und wenn ja, aus welcher Vorschrift/Rechtsprechung ergibt sich solch ein Anspruch? Habe mir im Internet schon die Finger wund geclickt und auch sonst nirgends etwas gefunden. Vielleicht wißt ihr ja was?
Vielen Dank schon mal
Torte
Community-Antworten (6)
22.06.2006 um 12:44 Uhr
Hallo Torte, es gibt keine Verpflichtung!
22.06.2006 um 12:45 Uhr
Kommt darauf an, was Du als Kantine verstehst.
22.06.2006 um 12:56 Uhr
Ok, Schade. Kann ich das irgendwo nachlesen? Eine Textstelle wäre super.
Ich verstehe unter einer Kantine einen gastronomischen Betrieb innerhalb des Unternehmens, an dem die Mitarbeiter ein warmes Mittagessen einnehmen können. Gibt es da große Differenzierungen.
Danke für die schnellen Antworten!
Torte
22.06.2006 um 13:06 Uhr
Ich glaube kaum, das der Gesetzgeber einen AG verpflichten kann, einen Gastronomiebetrieb zu betreiben. Auch ist der AG nicht dafür zuständig, in welcher Form der AN seine Nahrung aufnimmt, also mittels mitgebrachter Schnitten, Besuch der Pizzaria etc. Es beschränkt sich lediglich in der Form der Räumlichkeiten. Nicht ganz sicher, aber vermutlich in der Arbeitsstättenverordnung §6 (3)etc. nachzulesen.
22.06.2006 um 13:28 Uhr
Danke sehr. Wirklich eine große Hilfe. Werde mal sehen, wie ich jetzt weitermachen kann.
Torte
22.06.2006 um 19:29 Uhr
mhmhmhmhm...Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten??
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