Eine Neueinstellung soll befristet erfolgen, nach § 14 Abs. 2 TzBfG. Die Stelle wird nachbesetzt und war vorher unbefristet, die Mitarbeiterin ist in Rente gegangen. Kann der BR daraufhin eine Begründung verlangen, warum die Stelle jetzt befristet werden soll? z.B. nach § 92 Abs. 1 BetrVG, wonach der AG verpflichtet ist gegenwärtige und künftige Personalplanungen mit uns zu besprechen.