Erstellt am 31.08.2006 um 11:00 Uhr von Kölner
@die Neue
Wieso?
Es ist doch alles in Ordnung: Die Stelle fällt nicht weg, sie wird "nur" befristet und der Gesetzgeber hat den AG ausdrücklich dazu ermächtigt.
Gedeckt von § 105 GewO, TzBfG, BGB und auch §§ 99 und 92 BetrVG.
Erstellt am 31.08.2006 um 11:04 Uhr von Lotte
Kölni,
es könnte sich allerdings auch um eine geschickte Methode des AG handeln, die Stelle dann am Ende der Befristung möglichst unbemerkt wegfallen zu lassen, da der BR ja dann kein MBR hat, da es sich nicht um eine Kündigung handelt.
Daher sollte man den § 92 vielleicht doch beizeiten ins Spiel bringen und mit den Ketten rasseln?
Erstellt am 31.08.2006 um 11:06 Uhr von Kölner
@Lotte (oder wie immer Du heissen magst)
Den § 92 BetrVG darf man immer beachten, aber in diesem Fall ist das etwas unerheblich.
Erstellt am 31.08.2006 um 11:32 Uhr von Rollie
@Lotte,
aber wie willst Du den AG dazu zwingen, einen Arbeitsplatz nicht befristet zu besetzen ?