Einstellung mit Befristung
Eine Neueinstellung soll befristet erfolgen, nach § 14 Abs. 2 TzBfG. Die Stelle wird nachbesetzt und war vorher unbefristet, die Mitarbeiterin ist in Rente gegangen. Kann der BR daraufhin eine Begründung verlangen, warum die Stelle jetzt befristet werden soll? z.B. nach § 92 Abs. 1 BetrVG, wonach der AG verpflichtet ist gegenwärtige und künftige Personalplanungen mit uns zu besprechen.
Community-Antworten (4)
31.08.2006 um 13:00 Uhr
@die Neue Wieso? Es ist doch alles in Ordnung: Die Stelle fällt nicht weg, sie wird "nur" befristet und der Gesetzgeber hat den AG ausdrücklich dazu ermächtigt. Gedeckt von § 105 GewO, TzBfG, BGB und auch §§ 99 und 92 BetrVG.
31.08.2006 um 13:04 Uhr
Kölni, es könnte sich allerdings auch um eine geschickte Methode des AG handeln, die Stelle dann am Ende der Befristung möglichst unbemerkt wegfallen zu lassen, da der BR ja dann kein MBR hat, da es sich nicht um eine Kündigung handelt. Daher sollte man den § 92 vielleicht doch beizeiten ins Spiel bringen und mit den Ketten rasseln?
31.08.2006 um 13:06 Uhr
@Lotte (oder wie immer Du heissen magst) Den § 92 BetrVG darf man immer beachten, aber in diesem Fall ist das etwas unerheblich.
31.08.2006 um 13:32 Uhr
@Lotte,
aber wie willst Du den AG dazu zwingen, einen Arbeitsplatz nicht befristet zu besetzen ?
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