Änderung und Hinzufügen von Beschlüssen - was ist erlaubt ?
Müssen alle Beschlüsse vorher auf der Tagesordnung stehen? Z.B. kann es passieren, dass die TO am Mittwoch abend verschickt wurde und am Freitag früh (10.00 Uhr beginnt die Sitzung) noch eine Personelle Einzelmaßnahme im Postfach ist. Kann diese in dieser Sitzung besprochen und ggf. beschlossen werden oder muss bis zum nächsten Freitag gewartet werden. Wir sind uns manchmal nicht sicher, wann wir Beschlüsse fassen dürfen und ob es reicht, wenn nach der Abstimmung im Protokoll "einstimmig" 7:0:0 5:1:1 = zugestimmt steht.
Community-Antworten (13)
31.08.2006 um 12:42 Uhr
Hallo federvieh, der Beschluß kann m.E. erst am darauffolgenden Freitag erfolgen oder in einer außerordentlichen Sitzung, jenach Frist. Beschlußfassung: 7:Jastimmen; 0:Neinstimmen; 0:Enthaltungen:
31.08.2006 um 12:49 Uhr
@Werner Am darauffolgenden Freitag wäre aber mitunter alles zu spät...
31.08.2006 um 13:19 Uhr
Tag der Entgegennahme zählt nicht mit. Freitag im Postfach folglich müßte Freitag der daruf folgenden Woche reichen.
31.08.2006 um 13:20 Uhr
ihr habt aber auch die Möglichkeit einstimmig zu beschließen, dass der TOP auf die Tagesordnung kommt, wenn alle ordentlichen BR Mitglieder anwesend sind. Die Betonung liegt auf einstimmig und alle ordentlichen Mitglieder. Ansonsten Sondersitzung einberufen.
31.08.2006 um 16:03 Uhr
Oder aber den AG oder Personaler erziehen. Hat bei uns auch etwas gedauert, aber jetzt klappt´s. Bis Donnerstag 8.30 Uhr, was später kommt wird erst inder darauffolgenden Sitzung bearbeitet. Erfolgt eine personelle Maßnahme ohne Zustimmung BR siehe §101 BetrVG.
31.08.2006 um 16:16 Uhr
Wo ist das Problem? Wenn ihr einen für den AG positiven Beschluss faßt, dann wird den kein Mensch anfechten. Der AG darf darauf vertrauen, dass der Beschluss rechtmäßig zustande kam. Das Ganze hat keine Rechtsfolgen.
Nur wenn ihr z.B. eine perso-Massnahme ablehnt, dann wird man ggf. im Zustimmungsersetzungsverfahren die Wirksamkeit der Beschlussfassung anzweifeln.
Wenn ihr also nach Diskussion über die Massnahme zustimmen werdet, dann ist es kein Problem. Wenn ihr beabsichtigt abzulehnen, dann müßt ihr eben vor Ablauf der Wochenfrist eine weitere Sitzung einberufen, zu er dann korrekt geladen wird.
@Frank B. wird aber im Klagefall schwierig. Wenn ihr keine Vereinbarung darüber habt, dann gilt eben das Gesetz, und das sagt bei "normalen" Fällen "Zustimmungsfiktion" (§ 99 (3)). Der 101er nützt Dir dann gar nix, falls der AG vollständig und rechtzeitig (vor der Massnahme) informiert hat.
31.08.2006 um 17:08 Uhr
@Werner Ich zitiere: "[..] am Freitag früh (10.00 Uhr beginnt die Sitzung) noch eine Personelle Einzelmaßnahme im Postfach ist". Könnte dann nicht auch der Donnerstag interessieren? @Frank B. Die Erziehung des AG würde m.E. nur funktionieren, wenn für eine solche angedachte personelle Massnahme, Arbeitszeit im Rahmen einer Sondersitzung anfiele.
31.08.2006 um 17:14 Uhr
@federvieh, wenn Ihr einen TOP während der laufenden Sitzung zusätzlich aufnehmen wollt, dann reicht es laut den gängigen Kommentierungen aus, wenn keiner bei Nachfrage diesem TOP widerspricht. Es wird dann von einer Einstimmigkeit ausgegangen. Lies dazu mal §29 BetrVG Fitting RN 48
31.08.2006 um 19:34 Uhr
Nee Lotte, so einfach geht es nicht. Man sollte schon differenzieren, was in die TO aufgenommen wird. Wenn der ergänzte Punkt einen Beschluss zu Lasten (oder Kosten) des AGs beinhaltet, dann würde ich tunlichst davon Abstand nehmen, und in jedem Falle dann, wenn ich mit einer Klage des AGs rechnen muss. Es ist ja nicht so schwer, zu einem kritischen Punkt formal korrekt eine Sondersitzung einzuberufen.
31.08.2006 um 23:37 Uhr
w-j-l
Gebe Dir Recht, dass es schwierig werden könnte unter den Umständen, die Du schilderst. Aber so oft kommt dies ja wahrscheinlich nicht vor und grundsätzlich ist der von mir beschrieben Weg ja durchaus gesetzmäßig.
Bei strittigen Punkten kann man ja, mit der Begründung, noch Bedenkzeit zu benötigen, eine Sondersitzung einberufen um die Frist zu wahren. Aber erstmal würde ich den TOP aufnehmen, denn wer soll denn im Vorfeld entscheiden, dass er strittig ist?
01.09.2006 um 00:52 Uhr
"Bei strittigen Punkten kann man ja, mit der Begründung, noch Bedenkzeit zu benötigen, eine Sondersitzung einberufen um die Frist zu wahren."
Lotte, ganz ehrlich, diesen Ansatz verstehe ich nicht!
01.09.2006 um 01:32 Uhr
Fayence,
Wenn die Diskussion über einen ergänzten TOP in der Sitzung dahin geht, dass einer personellen Maßnahme eventuell widersprochen werden soll, könnte man doch, damit der Beschluss hib- und stichfest ist, um Bedenkzeit bitten und beschliessen, dass der TOP verschoben wird. (Wenn man die Bedenken von w-j-l teilt)
Damit die Frist eingehalten wird, wird zu diesem TOP eine Sondersitzung einberufen.
01.09.2006 um 14:59 Uhr
Du brauchst nicht um Bedenkzeit bitten. Wen denn auch?
Du mußt nur zusehen, dass die Sondersitzung innerhalb der Wochenfrist stattfindet.
Beliebt ist allerdings auch das Spiel, dem AG die Unterlagen zurückzusenden, mit der Behauptung (und die ist in vielen Fällen einfach zu führen, bei uns jedenfalls), dass nicht vollständig informiert wurde. Dann läuft bei erneuter Zusendung auch die Wochenfrist erneut los.
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