Befristete Übernahme eines Azubi nach der Prüfung - ist das nicht automatisch eine Befristung mit Sachgrund nach § 14 TzBfG Abs. 1 Nr. 2?
Ist eine befristete Übernahme eines Azubi nach der Prüfung nicht automatisch eine befristung mit Sachgrund nach § 14 TzBfG Abs. 1 Nr. 2.??
So würde ich es lesen - oder - ihr nicht???
Gruß
Winzerkönig
Community-Antworten (2)
30.08.2006 um 17:07 Uhr
Wo liegt der sachliche Grund? Es ist eine Befristung ohne sachlichen Grund, so sehe ich es.
Sachlicher Grund ist z.Bsp.: -Vertretung von Elternzeit -Auftrags-, Projektbezogen -Vertretung bei langer Krankheit
01.09.2006 um 14:38 Uhr
@ Frank B. schau dir mal den §en an.
Hallo Winzerkönig,
kommt darauf an was im Vertrag steht. Bei uns werden Azubi`s auf Verlangen nach erfolgreicher Prüfung bis zur Einberufung durch die Bundeswehr befristet eingestellt. Hier handelt es sich aber meistens nur um ein paar Monate. Oder es wird eine Befristung auf ein Jahr gemacht um ihnen den Einstieg ins Berufsleben zu erleichtern (keine Frischlinge mehr).
Aber es würde auch ein Befristung ohne Sachgrund gehen. Wichtig ist, das mit Sachgrund keine zeitliche Begrenzung vorliegt, ohne sachlichen Grund es aber nur 2 Jahre geht.
MfG Angi1
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