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Stellenausschreibungen und Besetzungen bei Betrioebsübergang?

U
Uschi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Ihr,

und ich habe dann gleich eine weitere Frage. Ich hatte mal erwähnt, dass im Zuge des Betriebsübergangs und Integrationsmaßnahmen alle Stellen ausgeschrieben werden, die vom STellenabbau betroffen sind. Die Mitarbeiter müssen sich nun bewerben und haben die Möglichkeit bis zu drei Prioritäten zu setzen, wo sie künftig arbeiten möchten. Uns BRM wird ja irgendwann ein Paket vorgelegt, dem wir zustimmen müssen. Da wollen wir aber erst alles prüfen und deshalb auch meine Frage. Kann der AG nun die Stellen so besetzen, dass nicht unbedingt jeder dorthin kommt, was er in seiner ersten Priorität angegeben hat,sondern gleich bei der 2. oder 3. berücksichtigt werden? Es kann nämlich sein, dass ein bestimmter Ort von keinem bevorzugt wird und erst an 2. oder 3. Stelle genannt wird und der AG muss aber dort auch die Stelle besetzen. Hat schon mal jemand Erfahrung in dieser Richtung gesammelt? Gruß Uschi

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Community-Antworten (5)

F
Fayence

30.08.2006 um 00:23 Uhr

Uschi, auch wenn Euch die Anhörungen vermutlich als "Paket" zugehen werden, handelt es sich noch immer um personelle EINZELMASSNAHMEN, wie es auch der Gesetzeswortlaut vermuten lässt.

Ihr habt also kein "Paket" abzunicken, sondern über jede einzelne Anhörung abzustimmen.

Ist bei Euch ein Interessenausgleich vereinbart? Da könnten z.B. diesbezügliche Rahmenbedingungen festgehalten worden sein.

RI
Ramses II

30.08.2006 um 01:20 Uhr

"Ich hatte mal erwähnt, dass im Zuge des Betriebsübergangs und Integrationsmaßnahmen alle Stellen ausgeschrieben werden, die vom STellenabbau betroffen sind."

Stellen die abgebaut werden sollen werden ausgeschrieben? Das erscheint mir unsinnig.

U
Uschi

30.08.2006 um 09:43 Uhr

Da habe ich mich falsch ausgedrückt. Natürlich werden nicht die, die wegfallen ausgeschrieben. Sondern in dem Bereich, wo reduziert wird, werden alle Stellen, die noch vorhanden sind, ausgeschrieben. Ob wir das nun gut finden oder nicht, es wurde geprüft und festgestellt, dass der AG dies darf.

Fayence, in dem Interessensausgleich meine ich nur gelesen zu haben, dass nach Eignung entschieden werden soll. ABer wenn sich zwei bewerben, die beide geeignet sind, dann wird es problematisch. Wir im BR haben schon beschlossen, dass wir sowieso nicht zum Paket nicken werden, sondern jeden Fall einzeln behandeln wollen. Der AG hätte es natürlich gerne anders.

RI
Ramses II

30.08.2006 um 10:59 Uhr

Uschi,

"dürfen" darf der AG das, aber was hat er letztendlich vor?

Zuallererst scheint mir das Ganze gedacht/geeignet die größtmögliche Verunsicherung zu säen und möglichst viele AN dazu zu bewegen sich auf dem Arbeitsmerkt nach Alternativen umzusehen.

Hier scheint mir Aufklärung der Kollegen vordringlich.

Was hat der Arbeitgeber aber davon (außer dass die die die besten Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben als erste diffundieren)? Was hat er mit den vebleibenden Arbeitnehmern vor? Wenn er diesen kündigen will, so wird das mit der Sozialauswahl schwierig. Zudem spielt er ja mit diesem Verfahren dem BR wirklich alle Unterlagen zu die dieser braucht um beachtliche Widersprüche zu den Kündigungen zu formulieren.

Man sollte schon sehr genau wissen, was im Interessenausgleich/Sozialplan vereinbart wurde.

Wichtig wäre meines Erachtens dass Ihr Eure Zustimmungen zu den personellen Einzelmaßnahmen möglichst erst dann gebt wenn das GESAMT Verfahren abgeschlossen ist. Falls der AG das nicht zulässt, wäre zu überlegen ob nicht jeder personellen Einzelmaßnahme mit Verweis auf die noch laufenden Verfahren widersprochen werden müsste und der AG gezwungen ist, jedes Mal zum Arbeitsgericht zu rennen.

Möglicherweise könnte es auch Sinn machen, Auswahlrichtlinien nach § 95 BetrVG zu vereinbaren, damit sollte man aber sehr vorsichtig umgehen damit sich das nicht als Bumerang erweist.

Fachliche Beratung scheint mir hier erforderlich.

U
Uschi

30.08.2006 um 13:37 Uhr

Danke Ramses für diese ausführliche Erklärung. Ich als absoluter Neuling muss mich natürlich überall einlesen und leider ist nicht alles verständlich formuliert. Fachliche Hilfe holen wir uns auf jeden Fall von der Gewerkschaft und wenn es sein muss, auch bei unserem Anwalt. Mit beiden haben wir schon Gespräche geführt. ABer erst jetzt geht es konkret zur Sache, vorher waren es nur Vermutungen, was könnte werden und so weiter.

Tja, was will der Arbeitgeber erreichen. Unternehmen aufkaufen, die Geld bringen und das Personal loswerden. Namen darf man hier ja nicht nennen, aber bei diesem Unternehmen ist dieses Vorgehen nichts ungewöhnliches und die Beraterfirma, die vielen mit SIcherheit bekannt ist, hat unter uns Arbeitnehmern keinen guten Ruf.

Ein Großteil der Arbeitnehmer hat den Vorruhestand beantragt oder Abfindung gewählt. Die Mitarbeiter, die entweder zu jung sind, oder die Abfindung nichts bringt, müssen erst einmal bleiben. Für den Arbeitsmarkt bin ich zu alt. Für Vorruhestand zu jung. Da müssen wir nun durch und wollen das beste daraus machen.

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