Erstellt am 05.09.2018 um 13:56 Uhr von celestro
Ich würde erst einmal klären lassen, ob man eine solche Regelung überhaupt so einfach einführen kann. Der BR war mit der Regel einverstanden ?
Erstellt am 05.09.2018 um 22:49 Uhr von paula
"Der BR war mit der Regel einverstanden ?" Das kann man m.E. nicht so einfach festlegen und auch nicht mit Zustimmung des BR. Man sollte sich mal mit dem Betriebsbegriff des BetrVG befassen. Der stellt insbesondere auch auf Führungsstrukturen ab. Haben die MA im Home Office neue Führungskräfte bekommen?
Erstellt am 06.09.2018 um 04:26 Uhr von BRHamburg
Ich würde Mal sagen: Ja das wäre denn ein Versetzung ( und damit wäre es Mitbestimmungspflichtig). Interessant wird es wenn die Versetzung abgelehnt wird. Muss der Kollege dann zurück in seine alte Wohnung?