Kündigung in der Probezeit - BR Anhörung notwendig?
Ein befristet Beschäftigter der 3 Monate Probezeit hat, wird in der Probezeit gekündigt. Angaben von Gründen sind ja nicht erforderlich.
Muss auch der BR in solch einen Fall gehört werden? Wenn JA warum???
Danke Manuel
Community-Antworten (6)
29.08.2006 um 13:10 Uhr
Ja, § 102 Betr.VG. Eine ohne Anhörung des Betriebsrates ausgesprochene Kündigung ist unwirksam.
29.08.2006 um 13:39 Uhr
Noch eine Frage dazu
wenn der BR nicht gehört wird, müsste es doch erst einmal der Betroffene erfahren, dass der BR nicht gehört wurde. Auch wenn es blöd klingt, doch so ein Fall könnte bei uns eintreten. ich muss aber auch dazu sagen, den MA können wir nicht retten unmöglich. Möchte nicht näher darauf eingehen aber es ist so. Der BR würde wenn es anders wäre dieser Kündigung nicht zustimmen.
Gruß Manuel
29.08.2006 um 14:10 Uhr
Als Aussenstehender kann man die Situation schlecht einschätzen, für mich widersprüchlich ist schon die Befristung und die Probezeit.
Vielleicht hilft hier mal ein Anwalt weiter.
29.08.2006 um 19:48 Uhr
Manuel,
seit wann ist die Angabe von Gründen bei Kündigung in Probezeit NICHT erforderlich? Ist mir neu!
Frank B., warum sind Befristung und Probezeit widersprüchlich? Z.B. projektbezogene Befristungen, können eine Probezeit durchaus sinnvoll erscheinen lassen!
29.08.2006 um 23:23 Uhr
Der Betriebsrat ist vor JEDER Kündigung anzuhören. Das ist so, weil es im BetrVG so vorgegeben ist. JEDE Kündigung ohne Anhörung des BR ist unwirksam.
02.09.2006 um 23:34 Uhr
Kleiner Tipp:
Teilt dem AN mit, dass ihr nicht gehört wurdet. Dann kann sein RA in einer Kündigungsschutzklage den AG an die Wand stellen.
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