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Kündigung in der Probezeit - BR Anhörung notwendig?

M
Manuel
Jan 2018 bearbeitet

Ein befristet Beschäftigter der 3 Monate Probezeit hat, wird in der Probezeit gekündigt. Angaben von Gründen sind ja nicht erforderlich.

Muss auch der BR in solch einen Fall gehört werden? Wenn JA warum???

Danke Manuel

2.75006

Community-Antworten (6)

S
spider

29.08.2006 um 13:10 Uhr

Ja, § 102 Betr.VG. Eine ohne Anhörung des Betriebsrates ausgesprochene Kündigung ist unwirksam.

M
Manuel

29.08.2006 um 13:39 Uhr

Noch eine Frage dazu

wenn der BR nicht gehört wird, müsste es doch erst einmal der Betroffene erfahren, dass der BR nicht gehört wurde. Auch wenn es blöd klingt, doch so ein Fall könnte bei uns eintreten. ich muss aber auch dazu sagen, den MA können wir nicht retten unmöglich. Möchte nicht näher darauf eingehen aber es ist so. Der BR würde wenn es anders wäre dieser Kündigung nicht zustimmen.

Gruß Manuel

FB
Frank B.

29.08.2006 um 14:10 Uhr

Als Aussenstehender kann man die Situation schlecht einschätzen, für mich widersprüchlich ist schon die Befristung und die Probezeit.

Vielleicht hilft hier mal ein Anwalt weiter.

F
Fayence

29.08.2006 um 19:48 Uhr

Manuel,

seit wann ist die Angabe von Gründen bei Kündigung in Probezeit NICHT erforderlich? Ist mir neu!

Frank B., warum sind Befristung und Probezeit widersprüchlich? Z.B. projektbezogene Befristungen, können eine Probezeit durchaus sinnvoll erscheinen lassen!

H
Heini

29.08.2006 um 23:23 Uhr

Der Betriebsrat ist vor JEDER Kündigung anzuhören. Das ist so, weil es im BetrVG so vorgegeben ist. JEDE Kündigung ohne Anhörung des BR ist unwirksam.

S
silas

02.09.2006 um 23:34 Uhr

Kleiner Tipp:

Teilt dem AN mit, dass ihr nicht gehört wurdet. Dann kann sein RA in einer Kündigungsschutzklage den AG an die Wand stellen.

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