Erstellt am 29.08.2006 um 11:10 Uhr von spider
Ja, § 102 Betr.VG. Eine ohne Anhörung des Betriebsrates ausgesprochene Kündigung ist unwirksam.
Erstellt am 29.08.2006 um 11:39 Uhr von Manuel
Noch eine Frage dazu
wenn der BR nicht gehört wird, müsste es doch erst einmal der Betroffene erfahren, dass der BR nicht gehört wurde.
Auch wenn es blöd klingt, doch so ein Fall könnte bei uns eintreten.
ich muss aber auch dazu sagen, den MA können wir nicht retten unmöglich. Möchte nicht näher darauf eingehen aber es ist so. Der BR würde wenn es anders wäre dieser Kündigung nicht zustimmen.
Gruß
Manuel
Erstellt am 29.08.2006 um 12:10 Uhr von Frank B.
Als Aussenstehender kann man die Situation schlecht einschätzen, für mich widersprüchlich ist schon die Befristung und die Probezeit.
Vielleicht hilft hier mal ein Anwalt weiter.
Erstellt am 29.08.2006 um 17:48 Uhr von Fayence
Manuel,
seit wann ist die Angabe von Gründen bei Kündigung in Probezeit NICHT erforderlich? Ist mir neu!
Frank B.,
warum sind Befristung und Probezeit widersprüchlich? Z.B. projektbezogene Befristungen, können eine Probezeit durchaus sinnvoll erscheinen lassen!
Erstellt am 29.08.2006 um 21:23 Uhr von Heini
Der Betriebsrat ist vor JEDER Kündigung anzuhören.
Das ist so, weil es im BetrVG so vorgegeben ist.
JEDE Kündigung ohne Anhörung des BR ist unwirksam.
Erstellt am 02.09.2006 um 21:34 Uhr von Silas
Kleiner Tipp:
Teilt dem AN mit, dass ihr nicht gehört wurdet. Dann kann sein RA in einer Kündigungsschutzklage den AG an die Wand stellen.