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Kann ich mich über ein Betriebsratsmitglied beschweren?

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Sep 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, Ich hatte einen Fall wo sich ein MA beim BR über mich beschwert hat. Der MA war acht Monate krank geschrieben kam nun zurück und ich fragte ihn wie es ihm geht und ob er meint das er sich soweit Einsatz fähig fühlt. ( Kein BAM Gespräch sondern nur aus Höflichkeit und Interesse am seinem befinden) Der MA ging darauf hin zum BR und beschwerte sich darüber. Soweit noch okay, steht ihm ja zu wenn er sich dadurch in irgendeiner Form gekränkt oder ähnliches fühlt. Nun zur eigentlichen Problematik. Die Dame vom BR kam in der früh zu mir und fragte ob ich 5 Minuten Zeit hätte, was ich in dem Moment verneinte da ich mit einem großen Kopfstand Aufbau beschäftig war. Anstatt dieses hinzunehmen und einen gezielten Termin mit mir zu verienbaren, ging mich die Dame lautstark im Mittelgang zwischen Kunden und Kollegen an. Als ich versuchte sie in ihre Schranken zu weisen betonte sie das ich doch nicht so agressiv sein soll. Wir sind natürlich ab diesem Zeitpunkt zu keinem konstruktiven Ergebniss mehr gekommen, und die Dame verschwand in Richtig BTL und GL wo sir sich beschwerte.

Kann ich bei so einem unangemessen verhalten eines BR Mitgliedes eine Beschwerde einreichen? Und wenn ja wo, GL oder Betriebsrat ?

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Community-Antworten (5)

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Matze

04.09.2018 um 22:49 Uhr

Intuitiv würde ich das BR-Büro aufsuchen und um ein klärendes Gespräch mit der BR-Kollegin bitten. Du schreibst aber, Du hättest sie zurechtgewiesen. Kunden und Kollegen waren um Dich herum. Ich befürchte, auch Du bist an der Reihe, Dich zu entschuldigen. Betriebsinterne Konflikte sollten NIE vor Kunden/Gästen ausgetragen werden. Dies ist geschäftsschädigend. Eine Mitteilung, dass Du beschäftigt bist, hätte gereicht. Vielleicht noch alternativen Termin anbieten. Im Zweifel Deine Arbeit anschließend schweigend forsetzen. Sie auch §84/§85 BetrVG.

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04.09.2018 um 23:03 Uhr

@Matze Das der Konflikt vor Kunden und Kollegen ausgetragen wurde hat sie verschuldet, da sie nicht auf meine Aussage eingeganen ist das ich im Moment keine Zeit habe. Sie wollte das Thema egal wie auf der Stelle klären. Meine zurechtweisung galt dem diskutieren im Verkaufsraum wo meiner Meinung nach so etwas nicht hingehört.

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Matze

05.09.2018 um 00:32 Uhr

Über §84 BetrVG ist der BR verpflichtet, sich damit zu beschäftigen. Vielleicht hilft das? Anschwärzen in der Geschäftsführung halte ich für keine gute Idee, weil die BR-Kollegin besonderen Kündigungsschutz genießt. D.h.: Es bleibt wie es ist, Ihr müsst weiterhin miteinander klarkommen. Immerhin soll sie sich für Dich im Krisenfall einsetzen... Nimm's mit Fassung ("Look at the bright side of life").

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paula

05.09.2018 um 00:53 Uhr

Vielleicht sollte der AG mal gegenüber dem BR klarstellen, wer der Ansprechpartner des BR ist. Dass BRM hier offensichtlich versuchen MA mit Themen zu konfrontieren ist eine absolute Unsitte der BR-Arbeit

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06.09.2018 um 22:24 Uhr

Die Situation spitzt sich jeden Tag zu. Heute haben mich Kollegen angesprochen, weil die Charmante BR Kollegin laut stark im raucherraum Details über die Unterhaltung herausposaunt hat und meine ganze Arbeit in Frage gestellt hat ( was tut die eigentlich den ganzen Tag? ) Ich empfinde das als eine absolute Frechheit! Erstens kann sie sich gar keine Meinung über meine Arbeit bilden, und zweitens kann ich mir nicht vorstellen das es BR Order Konform ist sich bei anderen über diesen Fall auszulassen.

Ich halte eine Beschwerde für immer unausweichlicher.

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