Erstellt am 04.09.2018 um 18:25 Uhr von kratzbürste
Wo genau das geregelt ist? Das solltest du deinen Vorsitzenden fragen. Wenn er seine kühne Behauptung nicht belegen kann, schickt ihn zu einem Seminar.
Erstellt am 04.09.2018 um 22:58 Uhr von paula
soll bei diesen Regelterminen was beschlossen werden? Dann wird es ohne TO schwierig werden, außer alle BRM finden das so toll wie es läuft
Erstellt am 05.09.2018 um 08:49 Uhr von Mercyful
Erstaunlich, immer wieder.
Also Euer BRV soll mal ganz gepflegt § 29 BetrVG Abs. 2 auswendig lernen =
(2) Die weiteren Sitzungen beruft der Vorsitzende des Betriebsrats ein. Er setzt die Tagesordnung fest und leitet die Verhandlung. Der Vorsitzende hat die Mitglieder des Betriebsrats zu den Sitzungen rechtzeitig unter Mitteilung der Tagesordnung zu laden.
Also Tagesordnung rechtzeitig an alle geladenen BRM bzw. Ersatzmitglieder, so dass JEDER die Möglichkeit hat, sich auf die Sitzung vorzubereiten.
Da es Regelsitzungen sind, kann Euer BRV sich nicht seiner Pflicht entziehen...diese Woche sind es Einstellungen, nächste Woche Kündigungen und übernächste Woche dann was anderes...von einer "Regelmäßigkeit" kann hier definitiv nicht die Rede sein.
Erstellt am 05.09.2018 um 09:33 Uhr von celestro
"von einer "Regelmäßigkeit" kann hier definitiv nicht die Rede sein."
Die Regelmäßigkeit ergibt sich aus "einmal die Woche". Ändert aber nichts daran, daß man für JEDE Sitzung auch eine TO benötigt.