Einladung zu Regelterminen der BR-Sitzung
Hallo, ich habe mal eine Frage bezüglich der Einladung zu einer BR-Sitzung. Ist es rechtens, dass der BR-Vorsitzende keine Einladung zu Regelterminen verschickt, somit auch keine Tagesordnung vorliegt? Er meinte, dass wäre rechtens, da es sich um einen Regeltermin handelt. Wo genau ist das geregelt? Kann mir hier jemand helfen?
Community-Antworten (4)
04.09.2018 um 20:25 Uhr
Wo genau das geregelt ist? Das solltest du deinen Vorsitzenden fragen. Wenn er seine kühne Behauptung nicht belegen kann, schickt ihn zu einem Seminar.
05.09.2018 um 00:58 Uhr
soll bei diesen Regelterminen was beschlossen werden? Dann wird es ohne TO schwierig werden, außer alle BRM finden das so toll wie es läuft
05.09.2018 um 10:49 Uhr
Erstaunlich, immer wieder.
Also Euer BRV soll mal ganz gepflegt § 29 BetrVG Abs. 2 auswendig lernen =
(2) Die weiteren Sitzungen beruft der Vorsitzende des Betriebsrats ein. Er setzt die Tagesordnung fest und leitet die Verhandlung. Der Vorsitzende hat die Mitglieder des Betriebsrats zu den Sitzungen rechtzeitig unter Mitteilung der Tagesordnung zu laden.
Also Tagesordnung rechtzeitig an alle geladenen BRM bzw. Ersatzmitglieder, so dass JEDER die Möglichkeit hat, sich auf die Sitzung vorzubereiten.
Da es Regelsitzungen sind, kann Euer BRV sich nicht seiner Pflicht entziehen...diese Woche sind es Einstellungen, nächste Woche Kündigungen und übernächste Woche dann was anderes...von einer "Regelmäßigkeit" kann hier definitiv nicht die Rede sein.
05.09.2018 um 11:33 Uhr
"von einer "Regelmäßigkeit" kann hier definitiv nicht die Rede sein."
Die Regelmäßigkeit ergibt sich aus "einmal die Woche". Ändert aber nichts daran, daß man für JEDE Sitzung auch eine TO benötigt.
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