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Einladung für den Vorsitzenden - muß der Betriebsratsvorsitzende bei Abwesenheit vom Betrieb eine Einladung vorlegen?

A
ah
Jan 2018 bearbeitet

muß der Betriebsratsvorsitzende bei Abwesenheit vom Betrieb eine Einladung vorlegen?

2.29101

Community-Antworten (1)

F
Fayence

28.08.2006 um 11:27 Uhr

Nun, nicht jede Einladung dürfte dem Anspruch der Wahrnehmung von betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben genüge tun! Da fallen mir doch glatt ein paar Dinge ein, die dagegen sprächen... ;-))

Ab- und wieder Zurückmelden reicht im allgemeinen. Näheres dazu in z.B. Däubler, 10. Aufl., § 37 RN 44

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