Einladung für den Vorsitzenden - muß der Betriebsratsvorsitzende bei Abwesenheit vom Betrieb eine Einladung vorlegen?
muß der Betriebsratsvorsitzende bei Abwesenheit vom Betrieb eine Einladung vorlegen?
Community-Antworten (1)
28.08.2006 um 11:27 Uhr
Nun, nicht jede Einladung dürfte dem Anspruch der Wahrnehmung von betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben genüge tun! Da fallen mir doch glatt ein paar Dinge ein, die dagegen sprächen... ;-))
Ab- und wieder Zurückmelden reicht im allgemeinen. Näheres dazu in z.B. Däubler, 10. Aufl., § 37 RN 44
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