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Freisprecheinrichtung in Firmenwagen - wer zahlt ??

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Rohrflunder
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, in unserer Firma benutzen wir Firmenhandys, und müssen ständig erreichbar sein. Nun meine Frage als BR muss die Freisprecheinrichtung für die Firmenwagen vom AG gestellt werden? mfg BR Thomas

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Community-Antworten (9)

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Rollie

25.08.2006 um 23:16 Uhr

Von wem denn sonst ?

Wenn der AG die Erreichbarkeit auch im Firmenauto wünscht, und dies eine Freisprechmöglichkeit voraussetzt, muß er sie zahlen. Vertritt er die Meinung, er komme für die Kosten nicht auf, gibts halt keine Freisprecheinrichtung und man wird sich dann im Anrufsfall halt gedulden müssen, bis ihr eine Möglichkeit gefunden habt, das Fahrzeug abzustellen.

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Fayence

26.08.2006 um 01:10 Uhr

Rohrflunder, nehme an, Ihr fahrt Privat PKW´s oder?

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Mona-Lisa

26.08.2006 um 01:19 Uhr

@Fayence, ne, in der Frage ist ganz klar von Firmenwagen die Rede. Und da ist der AG für die Kosten zuständig. Er wünscht die ständige Erreichbarkeit. Da die Rechtssprechung kein telefonieren während der Fahrt erlaubt, hat er auch die Freisprecheinrichtung zu bezahlen.

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Rollie

26.08.2006 um 01:20 Uhr

@Fayence,

was würde das Deiner Meinung nach ändern ?

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Kölner

26.08.2006 um 02:21 Uhr

@Mona-Lisa, Rollie Könnte der geneigte Autofahrer nicht auch bei Anruf einfach anhalten?

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Fayence

26.08.2006 um 03:31 Uhr

Mona-Lisa, hast mich ertappt! Weiß nicht warum, aber die Firmenwagen habe ich erst jetzt zur Kenntnis genommen! ;-))

Rollie, ich habe unterstellt, dass die Freisprechanlage auch eingebaut werden muss/soll.

Bzgl. der Kostenübernahme "Freisprechanlage" in Privat PKW´s müssen steuerliche Aspekte berücksichtigt werden. Eine kostenneutrale Nullnummer für den AN kann dabei m.E. nicht herauskommen! Und um Kostenneutralität für den AN geht es wohl.

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Rollie

26.08.2006 um 10:57 Uhr

@Kölner,

Hast Du die Frage aus einer "Anspruchshaltung der Handynutzers" interpretiert ? "Wenn wir schon immer erreichbar sein sollen, dann hätt ich aber auch gern ne Freisprecheinrichtung, kann ich das auf Kosten des AG 'S durchsetzen ?"

Da Rohrflunder von "DIE" Freisprecheinrichtung spricht, interpretierte ich daraus, das ein Anschaffung ansich nicht in Frage gestellt wird, sondern es nur darum geht, wer sie bezahlen soll, sonst wäre da wohl gestanden muß"EINE" FSE gestellt werden.

Die Option des Telefonieren im Auto, in dem das Auto nicht bewegt wird, äußerte ich ja :-)

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Fayence

26.08.2006 um 12:43 Uhr

Rohrflunder.

der AG ist für die Arbeits(platz)sicherheit seiner Mitarbeiter verantwortlich. Wenn er erwartet, dass Eure KollegInnen auf Dienstreisen/-gängen im Firmenwagen telefonisch stetig erreichbar sein müssen, hat er für die entsprechende Ausstattung mit einer Freisprechanlage auch die Kosten zu übernehmen.

Wäre z.B. auch ein ASA-Thema, falls ein solcher Ausschuss bei Euch existent ist. Als BR solltet Ihr aus meiner Sicht auch über den § 80 Abs. 1 Nr. 9 oder den § 89 intervenieren.

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Rollie

26.08.2006 um 12:55 Uhr

@Fayence,

Kölner hat aber nicht ganz Unrecht damit, das der Erreichbarkeit ggf. damit auch schon genüge getan ist, das der Mitarbeiter sein Fahrzeug anhält, um zu telefonieren.

Stellt sich die Frage, wie kurzfristig der AG eine Reaktion auf einen Anruf erwartet, aber als Mitarbeiter dürfte es vermutlich auch Situationen geben, die eine sofortige Annahme des Anrufs schwer möglich machen oder machen sollten. Ich würde nur ungern auf einer Autobahnraststätte beim Tanken einen Anruf annehmen oder auf dem stillen Örtchen alle Besucher mit Firmeninternas beglücken wollen.

Gerade in Hinblick "Sicherheit", BR, ASA, würde ich mich eigentlich eher gegen die Nutzung einer Freisprecheinrichtung aussprechen, denn, auch wenn diese zulässig ist, meine ich, das eine 100 % konzentration auf den Autoverkehr auch mit dieser nicht gegeben ist.

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