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Sitzungsteilnahme

J
Jose´
Jan 2018 bearbeitet

liebe Leute ich habe noch eine Frage, es geht mir wie vorgestern Adda zum Thema machte, das sie bei Ankündigung einer Sitzung ganz schnell frei hat und damit in der Freizeit kommt. Das ist nicht das Problem, man kommt ja gerne und engagiert sich. Aber andere Abteilungen schreiben ihre Stunden auf. Es ist vorgekommen das ich während der Arbeitszeit ( Sitzung vor Dienstantritt angekündigt) nicht an Sitzung teilnehmen sollte. Wurde nur mit viel Trara gestattet. Eigentlich muss mich der AG doch dafür freistellen. MfG Jose´

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Community-Antworten (3)

W
Waschbär

25.08.2006 um 14:59 Uhr

@ jose,

Gegenfrage was sagt deine Vorsitzende dazu ??.

Es ist ihre Arbeit dafür zu sorgen das deine Stunden angerechnet werden, grade weil Sie dich ja Eingeladen hat und es damit Arbeitszeit ist.

ggf. Sollte es zu einen Gespräch kommen, da du ja scheinbar Probleme mit deiner BR tätigkeit hast. Du, musst allerdings vorher versuchen d. konflikt eigenständig zu lösen !

p.s eigendlich ist ein Wort mit dem mann das gegenteil ausdrückt von dem was mann sagt ! Als BR kanst du das Wort streichen,da es nur zu verunsicherungen führt.

FB
Frank B.

25.08.2006 um 15:44 Uhr

Ein Blick in die Gesetze hilft auch oftmals. Z.Bsp. in den §37Abs.2 BetrVG und dessen Kommentierungen. Wenn dich jemand an der Teilnahme an einer Sitzung hindert, halte demjenigen doch mal den §119 Abs.1 Ziff.2 BetrVG unter die Nase, vielleicht hilft´s ja.

Das geht aber nur wenn ihr euch im Gremium einig seid und der/die Vorsitzende hinter dir steht.

H
Heini

26.08.2006 um 19:31 Uhr

Wenn Du die Einladung zu einer Betriebsratssitzung bekommst, teilst Du deinen Vorgesetzten schriftlich mit, dass Du am ...... um.......Uhr zu einer Betriebsratssitzung eingeladen bist. Die Betriebsratstätigkeit wird vorraussichtlich ca.: .........Std. dauern. Du wirst dich nach beenden der Betriebsratstätigkeit bei ihm wieder zurückmelden. Somit hat der Vorgesetzte die Möglichkeit die Arbeit entsprechend zu organisieren. Kommt der Tag an dem die Sitzung stattfindet, meldest Du dich ab und GEHST. Du brauchst weder weitere Rechenschaft ablegen noch um Erlaubnis bitten oder warten bis der Vorgesetzte dir eine Erlaubnis erteilt. Fängt die Sitzung vor deiner Arbeitszeit an und Du gehst anschließend noch arbeiten, gehst Du dann entsprechend früher. Fällt notwendige Betriebsratsarbeit in deine Freizeit, hat der Arbeitgeber diese entsprechend zu vergüten. Die bezahlte Freistellung ist dein persönlicher Anspruch aus dem BetrVG. Weder muss eine Vorsitzende damit einverstanden sein noch das BR Gremium.

Erfährst Du Nachteile aufgrund deiner BR Tätigkeit solltest die Geschäftsleitung schriftlich bitten umgehend diesen Mangel abzustellen. Ändert sich nichts, bleibt dir nur noch der Weg deine Rechte über das Arbeitsgericht feststellen zu lassen. Unternimmst DU nichts, musst du eben mit dieser Situation leben.

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